Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung "Jahreswagen (ein Vorbesitzer)" unzulässig ist, wenn durch den Verkäufer nicht auf die vorherige gewerbliche Nutzung als Mietfahrzeug hingewiesen wird.
Damit entspricht das Urteil in seinen Grundzügen der allgemeinen Rechtssprechung zu diesem Sachverhalt. Der WFEB hat zu verschiedenen Urteilen bzgl. dieses Themas bereits in seinem Newsletter (Euro-News) berichtet.
Nähere Informationen zu diesem und weiteren Themen aus dem EU-Binnenmarkt finden Sie unter www.wfeb.de. Möchten Sie in Zukunft direkt ausführlich über Themen rund um den EU-Binnenmarkt informiert werden, melden Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter, die Euro-News, an www.wfeb.de/Kontakt.