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EU-weite Knöllchen bei Verkehrsdelikten
(PresseBox) (Trier, )
Das EU-Parlament hat am 6. Juli 2011 über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen bei Verkehrsdelikten abgestimmt.
Künftig können Verstöße bei Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit oder Drogeneinfluss am Steuer, Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes oder beim Überfahren einer roten Ampel in einem anderen Mitgliedstaat geahndet werden. Auch das Telefonieren mit Handys am Steuer kann mit der neuen Richtlinie grenzüberschreitend verfolgt werden.
Möglich wird dies über eine zentrale Datenbank, die einen direkten Informationsaustausch von elektronischen Daten über Namen und Adressen von Fahrzeughaltern ermöglicht, die in Mitgliedsstaaten Verkehrsverstöße begangen haben.
Somit muss künftig verstärkt mit Knöllchen aus anderen EU-Staaten gerechnet werden.
Einen ausführlichen Artikel finden Sie unter: http://www.wfeb.de/....
Der WFEB informiert zusätzlich regelmäßig und kompakt bei Facebook: http://www.facebook.com/....
Künftig können Verstöße bei Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit oder Drogeneinfluss am Steuer, Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes oder beim Überfahren einer roten Ampel in einem anderen Mitgliedstaat geahndet werden. Auch das Telefonieren mit Handys am Steuer kann mit der neuen Richtlinie grenzüberschreitend verfolgt werden.
Möglich wird dies über eine zentrale Datenbank, die einen direkten Informationsaustausch von elektronischen Daten über Namen und Adressen von Fahrzeughaltern ermöglicht, die in Mitgliedsstaaten Verkehrsverstöße begangen haben.
Somit muss künftig verstärkt mit Knöllchen aus anderen EU-Staaten gerechnet werden.
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Über den WFEB e.V.
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