Die Hauptzollämter lehnen zum Teil Anträge mit der Begründung ab, dass kein amtlicher Vordruck verwendet worden sei. Es ist daher sicherzustellen, dass die aktuellen amtlichen Vordrucke bei der Beantragung von Erstattungen Verwendung findet. Die Vordrucke sind im Internet verfügbar unter www.zoll.de .
Eine Zusammenstellung aller wesentlichen Vordrucke mit Rechtsstand Dezember 2008 findet sich natürlich auch im "Energie- und Stromsteuer - Erstattungsleitfaden" des Ffwhgrqes qxd Twyzofzmztifc z.J., prigkppkyx cchrt kna.msuuvpojbkhiijhwtu.oz .
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