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Bundesnetzagentur führt Konsultation zu Vectoring II durch

(PresseBox) (Köln, )
Die Bundesnetzagentur führt – entgegen ihrer bisherigen Absicht – nun doch eine Konsultation ihres so genannten Re-Notifizierungs-Entwurfs (also des neuen/modifizierten Entscheidungsentwurfs vom 20. Juni) im „Vectoring-II-Verfahren“ (Einsatz von VDSL2-Vectoring im Nahbereich) durch. Die Frist für Stellungnahmen wurde auf den 15. Juli festgelegt. (Link zur BNetzA-Website: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK3-GZ/2015/2015_0001bis0999/BK3-15-0004/BK3-15-0004_Gelegenheit_zur_Stellungnahme_Neu-Notifizierungsentwurf.html?nn=355930).

BREKO, BUGLAS und VATM begrüßen das Vorgehen der Bundesnetzagentur – auch wenn sich diese offensichtlich vor allem aufgrund des erheblichen öffentlichen Drucks sowie rechtlicher Bedenken zu diesem Vorgehen entschlossen hat. Gleichwohl gehen die drei Verbände davon aus, dass nicht zuletzt auch deren sachlich vorgetragene Kritik an dem neuen Beschlussentwurf, der in seiner jetzigen Fassung die Schieflage zwischen einem Quasi-Monopol zugunsten der Deutschen Telekom und den Ausbaumöglichkeiten der Wettbewerber sogar noch verschärft hätte, zu einem Überdenken des Vorgangs bei der Regulierungsbehörde geführt hat.

„Wir werden der BNetzA unsere Kritikpunkte sowie konkrete Verbesserungsvorschläge noch einmal ausführlich übermitteln“, kündigen BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers, BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner an. „Alle Beteiligten haben nun noch einmal eine realistische Chance, eine Lösung zu finden, die auch den Wettbewerbern eine gleichberechtigte Chance zum Ausbau einräumt.“ Albers, Heer und Grützner fügen eine wichtige Bedingung hinzu: „Wir gehen davon aus, dass die Konsultation ergebnisoffen geführt und die Beschlusskammer unsere sachlich begründete Stellungnahme ernsthaft in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen wird.“

Die Verbandsgeschäftsführer abschließend: „Es muss sichergestellt sein, dass das bereits laufende Verfahren bei der EU-Kommission zunächst ausgesetzt wird, um die Ergebnisse des von der Bundesnetzagentur nun initiierten Verfahrens auch auf europäischer Ebene entsprechend berücksichtigen zu können.“

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