Die Untersuchung der auffälligen Elektronikkarte dauert an.
Die Störung wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde heute, 23.08.2016, fristgemäß als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N „Normal“ gemeldet. Die Bewertung zur Einstufung gemäß der internationalen Bewertungsskala (INES) ergibt, dass das Ereignis in die Stufe 0, d. h. unterhalb der sieben Stufen, einzuordnen ist.