Betroffen von der GOBD sind vor allem buchführungspflichtige Betriebe, die EDV-unterstützte Prozesse verwenden – wobei nicht nur Systeme berücksichtigt werden, die für die betriebliche Buchhaltung relevante Daten ausgeben, sondern auch deren Vor- und Nebensysteme. Im Falle von Microsoft Dynamics CRM als auch sämtlichen UniPRO-Branchenlösungen von Unidienst, bei denen die Schnittstelle zu DATEV im Einsatz ist, kann der bidirektionale Datenaustausch mit dem ZUGFeRD-XML-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) erfolgen.
ZUGFeRD wurde vom „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (FeRD) als einheitliches Datenformat für den elektronischen Rechnungsverkehr entwickelt, welches der GOBD-Regel der Formattreue entspricht: Es findet bei der Datenübertragung und Archivierung keine Formatveränderung statt. Die Verwendung dieses nun internationalen Standards ermöglicht ein automatisiertes Auslesen der Rechnungsdaten durch in- und ausländische Buchhaltungssysteme.
DATEV setzt diese Anforderungen mit der Verwendung des DATEV-Formats um. Durch ein Festschreibekennzeichen wird sichergestellt, dass ein Buchungsstapel auch nach dem Import in ein DATEV-pro-Rechnungswesen-Programm nicht mehr ohne weiteres verändert werden kann. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Buchungsstapel in einem Rechnungswesen Programm von DATEV oder eines anderen Herstellers festgeschrieben wurde.
Mit der Datenausgabe vom CRM-System an DATEV gemäß den Regeln des Bundesfinanzministeriums halten Unternehmen, die sich für diese Schnittstelle entscheiden, einer Betriebsprüfung stand, da sie die Grundsätze der Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und Vollständigkeit einhalten.