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TÜV SÜD ist globaler Partner der Aufzugsbranche

TÜV SÜD auf der interlift 2015

(PresseBox) (München / Augsburg, )
Steigende Ansprüche von Betreibern und Nutzern und neue gesetzliche Anforderungen stellen die Hersteller von Aufzügen und Komponenten vor die Herausforderung, ihre Produkte kontinuierlich weiterzuentwickeln. TÜV SÜD unterstützt Hersteller weltweit bei dieser Aufgabe. Auf der Leitmesse interlift 2015 in Augsburg informiert der internationale Dienstleister vom 13. bis 16. Oktober 2015 über die neue Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, die Unterstützung bei der Modernisierung von Aufzügen, und die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (Halle 5, Stand 5141).

Mit der neuen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU wurde die Zulassung von Aufzugsanlagen im europäischen Binnenmarkt neu geregelt. Die Übergangsfrist endet am 19. April 2016. Danach erlöschen alle Marktzulassungen auf Basis der Vorgängerrichtlinie 95/16/EG. Im Zuge der Harmonisierung wurden in der neuen Richtlinie die Pflichten der Wirtschaftsakteure - Montagebetriebe, Hersteller, Importeure und Händler präzisiert und zum Teil auch neu definiert. So müssen beispielsweise der Montagebetrieb bzw. Hersteller der Aufzugsanlage sowie der Hersteller von Sicherheitsbauteilen durch entsprechende Produktkennzeichnungen zurückzuverfolgen sein, die technische Dokumentation muss in einer leicht verständlichen Sprache vorliegen und die beteiligten Wirtschaftsakteure müssen alle technischen Dokumentationen für die gesamte Lieferkette für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren vorhalten.

Vorträge: Über den Einfluss der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen informiert Werner Rau von TÜV SÜD Industrie Service am 14. Oktober 2015 im VFA-Forum der interlift in Halle 2. In einem weiteren Vortrag im VFA-Forum befasst sich Werner Rau am 16. Oktober 2015 um 10:30 Uhr mit der Änderung des Sicherheitsniveaus von Aufzugsanlagen durch die überarbeiteten Normen DIN EN 81-20 Anforderungen und DIN EN 81/50 (Prüf- und Berechnungsvorschriften).

Modernisierung von Aufzugsanlagen
Die Anforderungen an Aufzüge werden immer vielfältiger und komplexer. Zudem sehen sich sowohl Eigentümer und Betreiber, als auch Architekten mit einer zunehmenden Zahl von Richtlinien, Verordnungen und Normen konfrontiert. Das führt dazu, dass bei der Modernisierung von Aufzugsanlagen vielfältige Anforderungen an die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Energieeffizienz einzuhalten sind. Mit einem umfassenden Leistungsspektrum unterstützen die Aufzugsexperten von TÜV SÜD Industrie Service alle Modernisierungsvorhaben in diesem Bereich - von der Einzelanlage bis zum Bürokomplex oder zur Sonderanlage. Die modular aufgebauten Leistungen umfassen die Zustandsbegutachtung/-beurteilung, die Projektstrukturierung, die Erstellung der technischen Ausschreibungsgrundlagen, die technische Angebotsprüfung, die technische Unterstützung und die Baubegleitung bis zur Dokumentation des finalen Anlagenzustandes.

Novellierte Betriebssicherheitsverordnung - einfachere Archivierung von Prüfbescheinigungen
Ein weiteres Thema von TÜV SÜD auf der interlift 2015 ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist und zahlreiche Neuerungen für den Betrieb von so genannten überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen enthält. So müssen diese Anlagen spätestens alle zwei Jahre einer wiederkehrenden Hauptprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) unterzogen werden. In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen - also spätestens nach einem Jahr - muss eine Zwischenprüfung durch eine ZÜS stattfinden. Die Verordnung regelt auch, dass jede Anlage in Zukunft einen Notfallplan benötigt und dass spätestens Ende 2020 alle Personenaufzüge über ein Zweiwegekommunikationssystem verfügen müssen. Eine Erleichterung bringt die novellierte BetrSichV für das Archivieren der Prüfbescheinigungen, die nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden müssen. Es genügt, wenn die Bescheinigungen elektronisch vorliegen und beispielsweise im netDocX-System von TÜV SÜD archiviert werden.

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TÜV SÜD AG

Als einer der führenden Dienstleister in den Bereichen Prüfung, Begutachtung, Auditierung, Zertifizierung, Schulung und Knowledge Services sorgt TÜV SÜD für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Seit 1866 schützt der technische Dienstleister gemäß seinem Gründungsauftrag Menschen, Umwelt und Sachgüter vor den nachteiligen Auswirkungen der Technik. Das Unternehmen mit Sitz in München ist inzwischen an über 800 Standorten weltweit vertreten. TÜV SÜD beschäftigt mehr als 22.000 Experten aus den verschiedensten Fachdisziplinen, die auf ihren Gebieten als Kapazitäten anerkannt sind. Der technische Dienstleister kombiniert unabhängige und neutrale Kompetenz und Fachkenntnis mit wertvollen Informationen und bietet Unternehmen, Verbrauchern und Umwelt damit echten Mehrwert. www.tuev-sued.de

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