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Mit Kindern sicher unterwegs: TÜV SÜD-Tipps zu Fahrradanhängern

Tipps für Auswahl und Einsatz

(PresseBox) (München, )
Endlich mit der ganzen Familie auf Fahrradtour. Der Nachwuchs soll gut und sicher im Anhänger auf Reisen gehen. Worauf ist bei der Auswahl eines Fahrradanhängers zu achten? Was ist für den Einsatz wichtig? Die wichtigsten Tipps im Überblick gibt es von den Produktprüfern von TÜV SÜD.

Modellwahl! Wer sich für den Kauf eines Fahrradanhängers entscheidet, sollte sich im Vorfeld mit einigen grundsätzlichen Fragen beschäftigen: Soll es ein klassischer Zweisitzer sein, bei dem auch Geschwister oder Kindergarten-Kollegen mit auf Tour gehen können? Oder lieber ein schmalerer und leichterer Einsitzer? Ein Modell, das sich auch zum Joggen eignet? Oder eine Ausführung, die sich zum Buggy/Jogger umbauen lässt?

Passversuch! Harmonieren das bewährte Fahrrad und der Anhänger der Wahl? Um in dieser Frage wirklich Gewissheit zu bekommen, muss man das das Fahrrad zum Anhängerkauf mitnehmen und alles vor Ort ausprobieren. Auch der zukünftige Passagier sollte beim Kauf dabei sein. So lässt sich rausfinden, ob Tochter oder Sohn überhaupt in einem Fahrradanhänger sitzen wollen und ob der Trailer auch für groß gewachsene Kinder ausreicht. Das "Zugfahrrad" muss vom Hersteller zum Ziehen eines Anhängers freigegeben sein und sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden. 

Tabubereich! Mit schnellen Pedelecs (Pedelec 45), E-Bikes und Motorrollern darf man keinen Fahrradanhänger ziehen. Tabu sind alle Zugfahrzeuge, für die man ein Versicherungskennzeichen braucht.

Klassikerkombination! Laut TÜV SÜD sind heute Anhänger-Modelle mit zweiteiligen Kupplungen der Standard. Ein Teil wird direkt am Zugfahrrad angebracht, das andere am Anhänger.Das ermöglicht das schnelle An- und Abhängen des Trailers. Zudem können auch mehrere Fahrräder mit der Kupplung ausgerüstet werden. Die Kupplung sollte möglichst fest sitzen und kein Spiel aufweisen. So wird der Anhänger sicher geführt.

Bremsentest! Sind die Bremsen am Fahrrad dem Anhänger gewachsen und technisch fit? Das ist eine der Kernfragen für die sichere Fahrt mit dem Anhänger. Laut Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO) darf der Anhänger inklusive Passagieren und Gepäck insgesamt 40 Kilogramm auf die Waage bringen. Das ist bei zwei Kindern schnell erreicht. Liegt das Gewicht darüber (erlaubt sind maximal 80 Kilogramm), ist eine zusätzliche Bremsvorrichtung am Trailer erforderlich.

Lichtfrage! Beim Kauf auch gleich an die Beleuchtung denken. Das ist ein absolutes Muss, weil der Anhänger das Rücklicht des Fahrrads verdeckt. Stecklampen mit Batteriebetrieb reichen aus.

Sie dürfen aber nicht blinken, sondern müssen dauernd leuchten. Tipp: Rückleuchten soweit oben anbringen, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden.    

Orientierungshilfe! Bei der Auswahl des Fahrradanhängers bietet das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) oder das Oktagon von TÜV SÜD eine gute Orientierung. Die Prüfzeichen belegen, dass ein Trailer auf Herz und Nieren geprüft wurde und die Anforderungen der StVZO der DIN EN 15918 (Sicherheitstechnische Anforderungen für Fahrräder und Fahrradanhänger) erfüllt. Bei Modellen, die sich zum Kinderwagen umbauen lassen, signalisieren die TÜV SÜD-Prüfzeichen zudem, dass die Produkte auch die harten Vorgaben für Kinderwagen nach DIN EN 1888 einhält.

Wetterwarnung! Ein Fahrradanhänger schützt die kleinen Mitfahrer auch vor Wind und Wetter. Auch im Sommer nicht mit "offenem Verdeck" fahren, sondern immer mindestens mit Fliegengitter.

Probefahrt! Geradeausfahrten mit Fahrradanhänger sind für "Anfänger" meistens kein Problem. Anspruchsvoller wird es in Kurven und bergab. Deshalb gilt: Bevor Mütter oder Väter mit dem Nachwuchs im Schlepptau durchstarten, sollten sie ein paar Proberunden ohne Passagiere drehen. Für alle Touren gilt: Auch wenn ihre Kinder im Fahrradanhänger sitzen, sollten sie immer einen Helm tragen und angeschnallt sein.

Altersgrenze! Um sicher im Anhänger mitfahren zu können, muss der Nachwuchs mindestens ein halbes Jahr alt sein. Auch dann ist unbedingt eine speziell zum Anhänger passende Babyschale oder Hängematte erforderlich. Die Hersteller bieten dafür verschiedene Lösungen an. Bei der Altersgrenze nach oben gilt: Die Insassen dürfen nicht älter als sieben Jahre sein. Wer auf dem Fahrrad sitzt und den Anhänger zieht, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Mittelmaß! Ist der Zweisitzer nur mit einem Kind besetzt, sollte dieses wegen der Gewichtsverteilung und der Stabilität des Anhängers möglichst in der Mitte sitzen.

Stresstest! Sitzen alle Verbindungen noch fest? Ist die Kupplung intakt? Sind die Kunststoffteile unbeschädigt und die Lager gut geschmiert? Damit Eltern und Kinder gemeinsam sicher unterwegs sind, sollte man immer wieder eine Sichtkontrolle am Anhänger und am Fahrrad vornehmen. Wer sich selbst wenig technische Expertise zugesteht, baut am besten einmal im Jahr einen Check beim Fachhändler ein. Sicher ist sicher!

Weitere Informationen zu den Produktprüfungen von TÜV SÜD gibt es unter www.tuev-sued.de/ps.

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TÜV SÜD AG

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.

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