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Mit Kind und Fahrrad unterwegs - sicher

(PresseBox) (München, )
Wer gerne mit dem Fahrrad unterwegs ist und den Nachwuchs mit auf Tour nehmen möchte, hat die Qual der Wahl: Soll es ein Kindersitz sein, der zwischen Lenker und Fahrer angebracht wird? Soll es ein Kindersitz fürs Fahrradheck sein? Oder ist die beste Wahl ein Anhänger, in dem der kleine Mitfahrer untergebracht wird? Die Produktexperten von TÜV SÜD geben wichtige Hinweise zur Auswahl und zum Einsatz des Transportmittels.

Tipps von TÜV SÜD für die Auswahl

- Wer einen Kindersitz direkt am Fahrrad anbauen möchte, kann zwischen zwei Varianten wählen: Es gibt Sitze, die zwischen Lenker und Fahrer in Fahrtrichtung befestigt werden, und es gibt Sitze, die am Fahrradheck in Fahrtrichtung angebracht werden. Auf den vorderen Sitzen ist das Körpergewicht der Kinder auf maximal 15 Kilogramm begrenzt, bei den Heckmodellen sind bis zu 25 Kilogramm möglich. Die hinten angebrachten Fahrradsitze gelten als besser, weil das Kind bei einem Unfall sicherer sitzt. Zudem ist die Hecklösung komfortabler, weil Sitz und Kind weniger Einfluss auf die Lenkung des Fahrrads haben.

- Im Sitz Platz nehmen dürfen grundsätzlich Kinder, die zwischen einem und sieben Jahren alt sind. Der Sitz muss der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechen.

- Der Sitz muss der Norm DIN EN 14344 (Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Kindersitze für Fahrräder - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) entsprechen.

- Beim Kauf des Kindersitzes ist es auf jeden Fall sinnvoll, Kind und Fahrrad mitzunehmen und den Praxistest zu machen - damit Fahrrad, Sitz und Kind auch wirklich zusammenpassen.

- Diese Fragen sollten bei der Produktauswahl eine Rolle spielen: Ist der Sitz leicht zu handhaben und lässt er sich gut von Fahrrad zu Fahrrad wechseln? Lässt sich das Modell am Sattelrohr befestigen? Sind die Fußrasten verstellbar?

- Zudem ist bei der Auswahl von Kindersitzen laut TÜV SÜD auf Folgendes zu achten: Optimalen Schutz für die kleinen Mitfahrer bieten Schalensitze mit Rückenlehne und Kopfstütze. Hosenträgergurte sind generell sicherer als Beckengurte. Die Gurte müssen sich an die Größe des Kindes anpassen lassen. Die Sitzfläche ist im Optimalfall im Schrittbereich mit einem Stopper ausgebildet, damit das Kind bei scharfem Bremsen oder einem Aufprall im Sitz gehalten wird.

- Statt eines Kindersitzes lieber einen Fahrradanhänger kaufen? Um die richtige Antwort auf diese Frage zu finden, spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Zu empfehlen sind Anhänger auf jeden Fall dann, wenn mehrere Kinder mit auf Fahrradtour gehen sollen. Außerdem: Wenn Fahrradtour und Spaziergang oder Wanderung kombiniert werden, können die meisten Fahrradanhänger auch als Kinderwagen verwendet werden.

- Fällt die Entscheidung für den Fahrradanhänger aus, dann zunächst klären, ob das zur Verfügung stehende Rad überhaupt als Zugfahrzeug geeignet ist. Ein stabiler Rahmen und solide Bremsen sind dabei ein Muss. Außerdem in der Betriebsanleitung des Fahrrads nach einer Freigabe des Herstellers suchen, so der Tipp der Produktprofis von TÜV SÜD.

- Der Anhänger selbst sollte über ein festes Gestell mit abgerundeten Außenkanten verfügen, das nicht unter der Höhe einer Auto-Stoßstange liegt. Ebenfalls wichtig: ein starker Überrollbügel und ein Schutz der Kleinen vor Straßenschmutz, Spritzwasser und Regen.

- Kippsicherheit lautet eine wichtige Anforderung. Sie wird erreicht durch einen niedrigen Schwerpunkt, große Spurweite und nach außen gestellte Räder.

- Weitere wichtige Kriterien: Sind die Kinder-Sicherheitsgurte an festen Punkten - etwa am Rahmen - verankert? Bietet das Modell ausreichend Kopffreiheit, um die Kleinen mitsamt einem Fahrradhelm unterbringen zu können?

- Hinsichtlich der Abmessungen und des Gewichts gibt es klare Grenzen: Die Fahrradanhänger dürfen eine maximale Länge von zwei Metern, eine Breite von einem Meter und eine Höhe von 1,40 Meter haben. Für ungebremste Anhänger gilt eine zulässige Gesamtmasse von 40 Kilogramm. Zukünftig wird die neue Europäische Norm prEN 15918 eine Gesamtmasse von 60 Kilogramm erlauben. Die Fachleute von TÜV SÜD raten aber zu einer Beschränkung von höchstens 40 Kilogramm.

- Auch darauf sollte man beim Anhängerkauf ein Auge werfen: Gibt es an gut sichtbarer Stelle ein Typenschild mit der Angabe des Herstellers, dem Baujahr, der Leermasse sowie der zulässigen Gesamtmasse. Auf dem Schild sollte auch die Übereinstimmung mit den verkehrsrechtlichen Vorschriften vermerkt sein.

- Beim Fahrradanhänger ist stets auf gute Erkennbarkeit zu achten. Deshalb ist die Beleuchtung besonders wichtig. An der Front muss der Anhänger mit zwei weißen Rückstrahlern versehen sein. Ist er über 80 Zentimeter breit, muss zusätzlich eine weiße, nach vorne gerichtete Leuchte montiert werden. Sie ist links am Hänger anzubringen und darf aus einer Batterie oder einem Akku mit Strom versorgt werden. Hinten sind zwei rote Rückstrahler zu montieren. Dreieckige Ausführungen sind nicht erlaubt, wohl aber die vom Fahrrad her bekannten Z-Großflächenrückstrahler. Vorgeschrieben ist auch eine rote Schlussleuchte an der linken Heckseite. Zudem Pflicht: An jeder Seite zwei gelbe Seitenrückstrahler in den Radspeichen oder am Hänger - am besten beides. Als Alternative sind auch Reifen zulässig, deren Flanken mit Reflexmaterial beschichtet sind und die in der Dunkelheit aufleuchten. Die Beleuchtungsanforderungen können innerhalb der Europäischen Union übrigens von Land zu Land variieren.

- Auch ein Wimpel an einer langen elastischen Stange darf den Anhänger schmücken. Die Fahne ist nützlich, um im Straßengewühl gesehen zu werden.
- Ob Kindersitz oder Fahrradanhänger: Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) sowie das blaue Oktagon von TÜV SÜD bieten Orientierung bei der sicheren Auswahl.

Tipps von TÜV SÜD für die Anwendung

- Radfahrer und kleine Beifahrer sollten stets mit Helm unterwegs sein.

- In Sachen Kindersitz gilt: Damit sich die kleinen die Finger nicht einklemmen, die Sattelspiralen oder Sattelfedern abdecken. Außerdem darauf achten, dass die Kinder nicht mit den Füßen in die Speichen geraten können.

- Vom Bundesverkehrsministerium gibt es ein Merkblatt für das Mitführen von Anhängern "hinter Fahrrädern". Wichtiger Punkt daraus: In den Anhänger dürfen maximal zwei Kinder, die nicht älter als sieben Jahre sind. In Vorbereitung ist zudem die Europäische Norm prEN 15918, die sich zu Anforderungen an Fahrradanhänger und zu entsprechenden Prüfverfahren äußert.

- Ob Kindersitz oder Anhänger, ob ein oder zwei kleine Mitfahrer: Bevor die Kinder im neuen Zusatzteil mit auf Fahrt gehen, sollte der erwachsene Radfahrer zunächst Trockenübungen machen - also zu einer Probefahrt losziehen, ohne das Kind oder die Kinder mitzunehmen. Denn: Das Fahrverhalten verändert sich gegenüber dem "Solobetrieb" erheblich - insbesondere Anfahren, Kurvenfahrt, Bremsen und Gefällefahrt stellen erhöhte Anforderungen. Am besten mit entsprechenden Gewichten im Fahrradanhänger üben. Fahrversuche wie Gefahrbremsungen, Balkenüberfahrten oder das Passieren eines Slalomkurses gehören ebenso dazu wie das Bewältigen von Gefällestrecken und Steigungen.
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