Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 814674

TÜV Rheinland Am Grauen Stein 51105 Köln, Deutschland http://www.tuv.com
Ansprechpartner:in Herr Jörg Meyer zu Altenschildesche +49 221 8062255
Logo der Firma TÜV Rheinland

TÜV Rheinland: Mischung aus stehen und sitzen bei Büroarbeit sinnvoll

Arbeitgeber muss Ergonomie am Arbeitsplatz gewährleisten / Mögliche Gefahren präventiv beurteilen / Kombinierte Steh-Sitz-Arbeitstische / Ergonomische Hilfsmittel individuell abstimmen

(PresseBox) (Köln, )
Das Arbeitsschutzgesetz feiert 2016 seinen zwanzigsten Geburtstag. Der Blick auf die immer schnellere und anspruchsvollere Arbeitswelt zeigt: Seine Inhalte und Kernaussage, nach der Vorsorge besser als Nachsorge ist, sind aktueller als je zuvor. So sind Arbeitgeber beispielsweise gesetzlich verpflichtet, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz vorbeugend zu ermitteln und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Ein Beispiel dafür sind ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze.

Arbeitsunfähigkeit durch Muskel- und Skeletterkrankungen
Etwa ein Viertel der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland lassen sich auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückführen. Falscher Körperhaltung am Arbeitsplatz trägt dazu bei. Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz kann dem vorbeugen. „Jeder Mensch hat individuelle Eigenschaften, die bei der Gestaltung des ergonomischen Arbeitsplatzes mit einzubeziehen sind“, sagt Werner Lüth, der als Fachmann für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen berät. So ist beispielsweise die ideale Arbeitshöhe abhängig von der Art der Tätigkeit und der Körpergröße. Arbeitsstuhl und Tisch sollten immer individuell eingestellt werden. „Weder langes Sitzen noch langes Stehen sind gesundheitsfördernd. Daher sind kombinierte Steh-Sitz-Arbeitstische sinnvoll“, erklärt der Experte.

Ergonomie auch bei Arbeit im Stehen wichtig

Bei stehenden Tätigkeiten wie im Einzelhandel, Friseurhandwerk oder in Produktionsbetrieben sollte besonders auf Ergonomie geachtet werden. Bedarfssitze und Stehhilfen, flache Schuhe mit guter Dämpfung und anatomisch geformtem Fußbett sowie elastische Böden oder ergonomische Arbeitsplatzmatten tragen zur Reduzierung der Wirbelsäulenbelastung bei. Produktionsbetriebe sollten Hubtische, schwenkbare Hebe- und Neigegeräte oder Arbeitsbühnen an den Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen. Ergonomische Hilfsmittel schützen die Gesundheit der Mitarbeiter und tragen so zu mehr Motivation und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer bei.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage

TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.