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Sicherer Poolspaß: Kinder auf potenzielle Gefahrenpunkte hinweisen

TÜV Rheinland: Prüfender Rundgang deckt Mängel auf / Kinder nie unbeaufsichtigt lassen

(PresseBox) (Köln, )
Wenn die Sommersonne vom Himmel brennt, verspricht wohl nichts so viel Abkühlung, wie ein Sprung in den nächstgelegenen Pool. Doch sei es im Urlaubshotel oder im heimischen Freibad: Vor dem Badespaß sollten vor allem Eltern mit Kindern prüfen, ob die Anlage sicher ist. Ein Rundgang mit prüfendem Blick sollte gefährlichen Schnittkanten an Platten und Kacheln gelten. Auch lose Unterwasserscheinwerfer, die nicht bündig in ihren Fassungen sitzen, haben scharfe Kanten, an denen sich spielende Kinder leicht verletzen können.

Vorsicht, Rutschgefahr!
Eine häufige Unfallursache sind Ausrutscher auf glatten Böden. „Selbst raue Oberflächen bieten für wassernasse Kinderfüße oft nicht genug Halt – von Wettrennen am Beckenrand ist daher immer abzuraten“, sagt TÜV Rheinland-Experte Olaf Seiche. Schwimmer- und Nichtschwimmerbereiche sind im Idealfall klar getrennt, etwa durch ein Gitter. „Eine Schwimmleine ist keine ausreichende Barriere, um Kinder vor dem Abrutschen in den tieferen Beckenbereich zu schützen“, so der Fachmann. Eine unsichtbare, aber große Gefahr sind die Wasseransaugpumpen der Pools. Eigentlich dürften diese nicht einmal Haare ansaugen. Mitunter ist ihr Sog aber so stark, dass selbst größere Kinder unter Wasser festgehalten werden. „Am besten ist es, wenn sich die Eltern das Schwimmbecken ganz genau – auch unter Wasser – ansehen und bei den geringsten Zweifeln an der Sicherheit ihre Kinder nicht alleine schwimmen lassen“, erklärt Olaf Seiche.

Kinder immer beobachten
Eltern sollten ihre Kinder vorab auf die möglichen Gefahrenpunkte hinweisen – und die Kleinen stets im Blick behalten. Vor allem bei Poollandschaften und großem Andrang wird es für die Badeaufsicht zur Herausforderung, jede Person im Wasser zu beobachten und Spaß von tatsächlichen Gefahren zu unterscheiden. Olaf Seiche rät: „Ob am Hotelpool oder im Freibad: Die entspannte Atmosphäre darf Eltern nicht dazu verführen, ihre Aufsichtspflicht zu verletzen. Am Wasser ist grundsätzlich immer von Gefahren auszugehen.

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