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Online-Rechte beim Kauf von Lebensmitteln: So klappt es mit dem kulinarischen Weihnachtsfest aus dem Netz

(PresseBox) (Köln, )
Wer das alljährliche Supermarktchaos vor Weihnachten umgehen möchte, der kann den Festbraten auch ganz bequem und flexibel von zuhause aus bestellen. Jeder vierte Internetnutzer in Deutschland kauft Lebensmittel online (Ipsos, 2016). Doch sind frische Lebensmittel aus dem Netz noch nicht so alltäglich wie der Kauf von Kleidung, Schuhen & Co. Deshalb erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops, die Rechte und Pflichten der Online-Shopper beim Online-Lebensmitteleinkauf.

Die bestellte Gänsekeule und der Karpfen sind bei mir schon leicht verdorben angeliefert worden. Muss der Online-Händler mir das Geld zurückerstatten und muss ich auch einen Nachweis erbringen, dass es bereits verdorben geliefert wurde?
Dr. Carsten Föhlisch:
Wird die Ware verdorben geliefert, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Der Händler muss dann das Geld ebenso zurückerstatten, als wenn gar keine Ware geliefert wurde. Allerdings haben Sie häufig Mitwirkungspflichten, z.B. zu einer fest vereinbarten Lieferzeit auch zu Hause zu sein. Zudem müssen Sie beweisen, dass die Ware bereits verdorben ankam, z.B. mittels eines Zeugen, Fotos und/oder einer eidesstattlichen Versicherung.

Meine bestellten, frischen Lebensmittel wurden beim Nachbarn abgegeben. Er hat leider unbeabsichtigt die Kühlung unterbrochen und als ich meine Lebensmittel in den Händen hatte, waren sie nicht mehr verwendbar. Muss mir der Händler dennoch mein Geld zurückerstatten?
Dr. Carsten Föhlisch:
Sofern der Nachbar von Ihnen nicht ausdrücklich bevollmächtigt wurde, z.B. im Kommentarfeld bei der Bestellung „bitte beim Nachbarn abgeben“, darf nicht an ihn zugestellt werden. Ob eine wirksame Nachbarschaftszustellung auch in den AGB des Händlers bei frischen Lebensmitteln vereinbart werden kann, wenn Sie darüber unverzüglich informiert werden, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Ich halte es für eine (unwirksame) überraschende Regelung, weil in der Regel feste Zeiten vereinbart werden, zu denen Sie zu Hause sein müssen. Daher wäre eine Nachbarschaftsabgabe meines Erachtens wie eine Nichtlieferung zu behandeln, so dass der Händler das Geld zurückerstatten muss.

Gilt bei frischen Lebensmitteln auch das 14-tägige Widerrufsrecht?
Dr. Carsten Föhlisch:
Nein, für frische Lebensmittel gilt wegen der Gefahr der Verderblichkeit eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht. Hierüber muss Sie der Händler auch vorab informieren. Anders als z.B. Konserven können Sie Frischware also nicht retournieren.

Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert. Zudem schützt das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte.

Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de

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