Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 290723

TREND MICRO Deutschland GmbH Parkring 29 85748 Garching, Deutschland http://www.trendmicro.de
Ansprechpartner:in Frau Hana Göllnitz +49 811 88990863
Logo der Firma TREND MICRO Deutschland GmbH
TREND MICRO Deutschland GmbH

Trend Micro White Paper zum geänderten Bundesdatenschutzgesetz

Wichtigste Rechtsfolgen bei Datenpannen / Data Leak Prevention-Lösungen gewinnen an Relevanz

(PresseBox) (Hallbergmoos/Zürich, )
Trend Micro (TSE: 4704) hat ein zum kostenlosen Download zur Verfügung stehendes White Paper vorgestellt, das vor allem auf den neuen Paragraph 42a des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes eingeht. Das Dokument, das Unternehmen jeder Grösse und deren Rechtsabteilungen adressiert, erläutert die wichtigsten Rechtsfolgen von Sicherheitspannen, bei denen personenbezogene Daten oder vertrauliche Unternehmensdaten für Aussenstehende zugänglich wurden oder sogar an die Öffentlichkeit gelangten. Das Trend Micro-Dokument kann ab sofort unter dem folgenden Link herunter geladen werden: http://de.trendmicro.com/...

"Das neue Bundesdatenschutzgesetz betrifft jedes Unternehmen, jedoch ist vielen nicht klar, welche Auswirkungen es im Alltag hat. Im Kern gilt es, strengere rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Datensicherheit und Prävention einzuhalten, so dass unter dem Strich jedes Unternehmen seine entsprechenden Prozesse prüfen und bei Bedarf verbessern muss. Das White Paper, das wir zusammen mit der renommierten internationalen Anwaltskanzlei Bird & Bird LLP zur Verfügung stellen, geht vor allem auf den kritischen neuen Paragraphen 42a des Bundesdatenschutzgesetzes ein", sagt Günter Untucht, Associate General Counsel & Director of EMEA Legal bei Trend Micro. Da viele Regelungen in grosser Eile als Reaktion auf Datenskandale in der jüngsten Vergangenheit Eingang in das Gesetz gefunden haben, ergeben sich mehrere Ungereimtheiten sowie Konfliktsituationen, die noch der Auslegung und möglicherweise auch einer klärenden Rechtsprechung bedürfen.

Die neuen Anforderungen an Unternehmen sind erheblich: Demnach sind Firmen, bei denen eine Datensicherheitspanne eintritt, unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr zur umfassenden Benachrichtigung sowohl der zuständigen Datenschutzbehörde als auch der Personen, deren Daten von der Panne betroffen sind, verpflichtet. Pannen bei der Datensicherheit können darüber hinaus weitere gesetzliche Rechtsfolgen auslösen, etwa wenn das Management persönlich haftbar gemacht wird oder ungewollt Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen. Auch vertragliche Rechtsfolgen wegen des Verstosses gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) sind denkbar.

Ganz allgemein steigen die rechtlichen Anforderungen an die Datensicherheit sowohl im Umgang mit Sicherheitspannen als auch - damit verbunden - in der Prävention unübersehbar an. Jedes Unternehmen muss sich daher darauf einrichten, seine Vorkehrungen und Prozesse im Bereich der Datensicherheit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern.

Wachsende Relevanz von Data Leak Prevention-Lösungen

Neben der Aufklärung der eigenen Mitarbeiter ist es für Unternehmen zunehmend wichtiger, professionelle Unternehmenslösungen für Data Leak Prevention einzusetzen. Mit Trend Micro LeakProof steht Kunden eine leistungsstarke Lösung mit grösstmöglichem Schutz vor dem Verlust von Kunden- und Mitarbeiterdaten und geistigem Eigentum an den Endpunkten des Unternehmens - online ebenso wie offline - zur Verfügung. Die Lösung senkt zusätzlich Kosten und Verwaltungsaufwand durch höhere Leistung und schnellere Verteilung. Eine Vielzahl unterschiedlicher Formfaktoren erhöht die Flexibilität. Nähere Informationen zu LeakProof sind online erhältlich unter http://de.trendmicro.com/....

Geändertes Bundesdatenschutzgesetz: Relevanz für Schweizer Unternehmen?

1.Die Änderung im Deutschen Bundesdatenschutzgesetz ist in der Schweiz aktuell für alle multinationalen Gesellschaften mit Tochtergesellschaften in Deutschland von Bedeutung.

2.Die Schweiz hat zum Thema Datensicherheit zurzeit eine weniger strenge Gesetzgebung als Deutschland. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass nach der Gesetzesanpassung in Deutschland wie auch in weiteren EU-Ländern, die Gesetzgebung in der Schweiz neu diskutiert wird. Dies kann längerfristig auch hierzulande zu einer Verschärfung der entsprechenden Gesetze führen.

TREND MICRO Deutschland GmbH

Trend Micro, einer der international führenden Anbieter für Internet-Content-Security, richtet seinen Fokus auf den sicheren Austausch digitaler Daten für Unternehmen und Endanwender. Als Vorreiter seiner Branche baut Trend Micro seine Kompetenz auf dem Gebiet der integrierten Threat Management Technologien kontinuierlich aus. Mit diesen kann die Betriebskontinuität aufrecht erhalten und können persönliche Informationen und Daten vor Malware, Spam, Datenlecks und den neuesten Web Threats geschützt werden.

Unter www.trendmicro.com/... informieren sich Anwender zu aktuellen Bedrohungen. Die flexiblen Lösungen von Trend Micro sind in verschiedenen Formfaktoren verfügbar und werden durch ein globales Netzwerk von Sicherheits-Experten rund um die Uhr unterstützt. Trend Micro ist ein transnationales Unternehmen mit Hauptsitz in Tokio und bietet seine Sicherheitslösungen über Vertriebspartner weltweit an. Weitere Informationen zu Trend Micro finden Sie im Internet unter www.trendmicro-europe.com.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.