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Bundestrojaner: aus eins mach zwei?

Von heimlichen Online-Durchsuchungen vom PC’s bis hin zur Wohnraumüberwachung - das sind die aktuellen Abhörmaßnahmen

(PresseBox) (Teltow, )
… und wieder melde ich mich in Sachen „Überwachung“. Heute zu einem alten aber gleichzeitig neuen Thema, dem sogenannten „Staatstrojaner“. Das Bundesministerium des Inneren hat die umstrittene Software nunmehr freigegeben.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig auf die sogenannte Quellen-Telekommunikations-überwachung (Quellen-TKÜ) hinzuweisen. Bei der Quellen-Telekommunikations-überwachung installieren die Ermittler quasi ein Überwachungsprogramm auf dem Computer des Verdächtigen. Auf diese Weise können dann E-Mails, Internet-Telefonie oder auch Chats direkt mitgeschnitten werden und dies bevor die Kommunikation vom jeweiligen Programm möglicherweise verschlüsselt wird. Bei der Quellen-TKÜ darf nur die laufende Kommunikation (zum Beispiel ein Skype-Gespräch) überwacht werden. So genannte „ruhende Dateien“ dürfen nicht kopiert werden und auch Screenshots sind nicht erlaubt.

Für mich stellt sich die Frage, ob auch unschuldige Mitbürgerinnen und Mitbürger unrechtmäßig ausgespäht werden können? Diese Frage wurde ja der letzten Version des „Bundestrojaners“ quasi zum Verhängnis. Dieser Bundestrojaner konnte nämlich beides, er konnte also sowohl mithören als auch Dateien durchsuchen. Mithin konnte er mehr als er eigentlich durfte. Als Konsequenz daraus hat das Bundeskriminalamt nun offenbar zwei getrennte Trojaner entwickelt, die wohl beide auch fertig sind.

Ich befürchtet, dass diese neuen Softwaremodule indirekt zu einem "großen Lauschangriff" fähig sind. So können über in die Endgeräte wie Smartphones oder Tablets eingebaute Kameras und Mikrophone ganze Wohnungen überwacht und Gespräche mitgeschnitten werden. Aus meiner Sicht dürfte dies wohl nicht nur Schuldige treffen.

Der so genannte Staatstrojaner darf jedoch eigentlich nur präventiv, eben zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden, nicht zur Strafverfolgung. Diese Ansicht fand im Übrigen Bestätigung durch den Generalbundesanwalt, der dazu vom Blog Netzpolitik.org im Januar 2016 angefragt wurde. Die Bundesregierung jedoch schließt sich der Darstellung des Generalbundesanwalts nicht an. Das wiederum ist aus meiner Sicht sehr bemerkenswert. Könnte man doch eben genau daraus schlussfolgern, dass Polizisten die Software ab sofort auch zur Verfolgung vermeintlicher Krimineller einsetzen können!!!

Nun, machen Sie sich ihr eigenes Bild und bleiben Sie selbst immer schön wachsam …

 

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