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take-e-way GmbH Schlossstr. 8 d-e 22041 Hamburg, Deutschland https://www.take-e-way.de
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take-e-way hat das ElektroG Rücknahmesystem für den Handel – jetzt zum günstigen Preis sichern

take-e-way bietet allen betroffenen Einzel- und Onlinehändlern ein einfaches Rund-Um-Paket an, das alle gesetzlichen Pflichten abdeckt

(PresseBox) (Hamburg, )
Das neue Elektrogesetz trat am 24. Oktober 2015 in Kraft. Bis zum 24.07.2016 müssen stationäre Einzelhändler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Versand- und Regalfläche (lt. Information des BMUB) die Voraussetzung zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten geschaffen haben. Konkret bedeutet das für Einzelhändler, Rücknahmemöglichkeiten vor Ort oder in unmittelbarer Nähe vorzuhalten. Onlinehändler müssen Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu ihren jeweiligen Endkunden im gesamten Bundesgebiet nachweisen. Zudem müssen umfassende Registrierungs-, Melde- und Hinweispflichten erfüllt werden. Der Verweis auf öffentlich-rechtliche Annahmestellen ist nicht zulässig.

take-e-way hat das ElektroG Rücknahmesystem für den Handel
Die Lösung: Das take-e-way-System ist ein Rücknahmesystem auf Gegenseitigkeit für mittelständische Händler. Dabei stehen sich auch Onlinehändler gegenseitig als Rücknahmestelle zur Verfügung. take-e-way nimmt ab sofort betroffene Händler in sein System auf.

Einfaches Rund-Um-System
take-e-way bietet allen betroffenen Einzel- und Onlinehändlern ein einfaches Rund-Um-Paket an, das alle gesetzlichen Pflichten abdeckt:

- Erste Anmeldung des Händlers bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register
- Je nach Platz im Geschäft einen Sammelbehälter (konform i.S.v. Gefahrgutvorschriften) zwischen 0,5 und 1 Kubikmeter Fassungsvermögen für Elektro-Kleingeräte und für Lithium-Akkus.
- Zwei kostenlose Abholungen pro Jahr
- Übernahme der jährlichen Mengenmeldung und Verwertungsbestätigung
- Die Integration der Rücknahmemengen durch Paketdienste und Speditionen, wenn gewünscht

Jetzt zum günstigen Preis sichern
29,50 Euro zzgl. MwSt. monatlich ist der kostengünstige take-e-way Tarif, den sich betroffene Einzel- und Onlinehändler schon heute sichern können. Damit haben alle teilnehmenden Händler schon jetzt eine gesetzeskonforme Lösung für den Beginn ihrer Rücknahmeverpflichtung am 24. Juli 2016 und müssen sich keine Sorgen mehr darüber machen.

Einfach anrufen oder eine E-Mail an take-e-way
Alle betroffenen Einzel- und Onlinehändler können sich ab sofort bei take-e-way unter 040 / 21 90 10 – 65 oder unter beratung@take-e-way.de melden: take-e-way nimmt gern Ihren Auftrag entgegen und freut sich auf Ihren Anruf.

take-e-way GmbH

Über take-e-way: Gründung 2004 in Hamburg, 34 Mitarbeiter, Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs.

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.300 Unternehmen.

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