FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist Teil einer umfassenden US-amerikanischen Gesetzgebung, die die Anforderungen an das US-Steuer-Reporting von ausländischen Finanzinstituten deutlich verschärft. Durch bi- und multilaterale Abkommen entwickelt sich FATCA zu einem weltweiten aufsichtsrechtlichen Standard. Das deutsch-amerikanische Abkommen zur FATCA-Umsetzung wurde Ende Mai 2013 unterzeichnet, die Überführung in deutsches Recht erfolgt voraussichtlich Mitte dieses Jahres. Alle deutschen Institute gelten durch das Abkommen als FATCA-konform und werden künftig gesetzlich zur Umsetzung von FATCA verpflichtet sein.
Die Einführung von FATCA berührt die Kundenbeziehungen, den Handel, die technischen Systeme und internen Prozesse der Institute, unabhängig von strategischen Überlegungen, sich unter Umständen von US-steuerpflichtigen Kunden oder US-amerikanischen Anlagen zu trennen.
Aktueller Handlungsbedarf
Für Banken ergeben sich eine Reihe von Konsequenzen und akuter Handlungsbedarf in Vorbereitung auf die FATCA-Kompatibilität. Im Wesentlichen sind für die Umsetzungsphase bis 1. Juli 2014 vier Aufgabengebiete zu unterscheiden:
Erstens gilt es, eine Registrierung als meldendes deutsches Finanzinstitut beim "Internal Revenue Service" (IRS) und die Erlangung einer "Global Intermediary Identification Number" (GIIN) als FATCA-konformes Finanzinstitut vorzubereiten. Die GIIN muss an relevante Marktteilnehmer (Korrespondenzbanken, Kontrahenten, gegebenenfalls institutionelle Kunden) kommuniziert werden.
Zweitens müssen bei den Neukonten geeignete Prozesse für die zukünftige Identifizierung aller Kontoinhaber etabliert werden. Das Ziel dabei ist, potenzielle US-steuerpflichtige Personen zu identifizieren.
Drittens sind bei den Bestandskonten zunächst alle Anlagekonten gemäß den FATCA-Indizien zu prüfen. Identifizierte Konten werden als prüfpflichtig gekennzeichnet, um diese Kunden später als US-steuerpflichtig melden zu können.
Viertens sind Anpassungen beim Meldewesen notwendig. Zudem müssen Vorgaben und Prozesse für eine ordnungsgemäße Dokumentation aufgesetzt werden und es gilt, die elektronische Erfüllung der Berichtspflichten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sicherzustellen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Meldung von Kunden- und Kontendaten, Umsätze und Zahlungen an nicht FATCA-konforme Institute.
Maßnahmen der Umsetzung
Um die oben beschriebenen Aufgabenbereiche zeitnah umsetzen zu können, muss eine Reihe von Maßnahmen implementiert werden:
- Erweiterung der Kunden-Identifizierungsprozesse
- Durchführung von System- und Prozessanpassungen
- Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Anwendungen
- FATCA muss in ein ganzheitliches Compliance-System eingebunden werden
- eine FATCA-verantwortliche Stelle muss installiert werden
- Schulungsmaßnahmen müssen umgesetzt werden und die Kommunikation nach innen und außen vorbereitet, umgesetzt und gesteuert werden
- schließlich müssen zukünftig laufend die Änderungen von Gegebenheiten (Change of Circumstances) überwacht werden, zum Beispiel Kundenstammdaten oder eigene Beteiligungen
- bei Instituten mit komplexen Beteiligungsstrukturen muss in der Regel die Aktenlage ausführlich geprüft werden
Syncwork AG ist spezialisierter Partner für die FATCA-Umsetzung
Die Syncwork AG als Teil des Kooperationsnetzwerkes der Finanzwirtschaft "solutions for finance" unterstützt Banken und Kreditinstitute bei der Umsetzung von FATCA und bietet eine Reihe individueller und maßgeschneiderter Kundenlösungen. Diese beginnen bei Vorstudien zur Ermittlung der Aufgabenfelder, der betroffenen Bereiche und der Implementierungskosten, gehen von der fachlichen und zeitlichen Aufgabenkoordination bis hin zur Gesamtprojektleitung, umfassen die Erstellung von Schulungs- und Kommunikationskonzepten und reichen schließlich bis zur technischen Softwareanpassung.