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AnaCredit wird konkret – Aktuelle Informationen zum Analytical Credit Dataset

(PresseBox) (Berlin, )
Mit Beschluss vom 24. Februar 2014 hat die EZB festgelegt, welche Vorbereitungsmaßnahmen für eine granulare Kreditdatenbank (Analytical Credit Dataset, kurz: AnaCredit) im Euroraum getroffen werden sollen. Ziel ist die stufenweise Erhebung harmonisierter und sehr granularer Daten über Art, Höhe, Laufzeit und Schuldner, der von Kreditinstituten vergebenen Kredite. Darauf aufbauend ist eine gemeinsame europäische Kreditdatenbank zu entwickeln, die von den Mitgliedern des Eurosystems genutzt wird und die granulare Kreditdaten für alle Mitgliedsstaaten enthält.

Aus der vorgesehenen Erhebungsmethodik auf Einzelkreditebene ("Loan-by-Loan") ergibt sich eine neue Komplexität und Granularität, die bisher außerhalb der Wertpapierdatenbanken im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) noch nicht vorkommt. Die harmonisierten Kreditdaten haben für die Aufgabenstellungen des ESZB eine zunehmende Bedeutung. Die Schließung der Datenlücken wird sowohl Auswirkungen auf die Geldpolitik, die Sicherung der Finanzstabilität als auch auf die Identifizierung von aufsichtsrechtlichen Risiken haben.

In einem aktuellen Brief zum Entwicklungsstand des Projekts vom 21. April 2015 teilt die EZB mit, dass sich der Verordnungsentwurf noch in der Abstimmung befindet und die finale AnaCredit-Verordnung im Spätsommer 2015 verabschiedet werden soll. Die nationale Umsetzung erfolgt dann im Rahmen einer ergänzenden Bundesbankverordnung basierend auf dem § 18 Bundesbankgesetzt. Auf Basis des aktuellen Zeitplans geht die Bundesbank davon aus, dass die Erst-Meldung zu AnaCredit nicht, wie ursprünglich von der EZB geplant, Ende 2016, sondern voraussichtlich erst Ende 2017 erfolgen wird. Es ist eine vierteljährliche Berichtsfrequenz geplant. Meldepflichtig sind zunächst Kreditinstitute, eine spätere Ausweitung auf den gesamten finanziellen Sektor ist nach weiteren Kosten-/Nutzenanalysen durchaus möglich.

Brief der EZB vom 21.04.2015

Die Deutsche Bundesbank hat, um bereits frühzeitig über die Auswirkungen der neuen Verordnung und den damit verbundenen Auslegungs- und Implementierungsfragen zu informieren, einen gesonderten Bereich auf ihrer Internetseite eingerichtet.

Rundschreiben 11/2015 vom 02. März 2015 der deutschen Bundesbank

Stufenplan:

Die Einführung der zusätzlichen Meldeanforderungen ist in mehreren Schritten vorgesehen – nachstehend finden die aktuellen Veröffentlichungen Betrachtung. Die Meldungen umfassen Kredite, Derivate und außerbilanzielle Positionen auf Kreditnehmerebene.

Stufe 1: Ende 2017 Meldung von Daten zu Krediten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und dem öffentlichen Sektor ab einer Meldeschwelle von voraussichtlich 50.000 € auf Einzelkreditebene.

Stufe 2: Mitte 2019 erwartete Reduzierung der Meldeschwelle auf voraussichtlich 25.000 € sowie ergänzende Meldung von Krediten gegenüber natürlichen Personen und Immobilienfinanzierungen.

Referenzberichtsschema:
Das Referenzberichtsschema basiert auf einem Loan-by-Loan-Ansatz (Einzelkreditnehmerbasis). Der genaue Umfang und die Granularität der Daten ist noch nicht festgelegt. Die EZB behält sich darüber hinaus eine weitere schrittweise Ausdehnung des Meldeumfangs vor.

Im Rahmen der nationalen Umsetzung obliegt es den nationalen Aufsichtsbehörden auch eigene Attribute zu ergänzen. Es wird erwartet, dass die nationale Millionenkreditmeldung hier integriert wird. Im Hinblick auf die Anforderungen durch AnaCredit haben die deutschen Aufsichtsbehörden als auch der Gesetzgeber die für 2015 ursprünglich vorgesehene Modifizierung im Millionenkreditmeldewesen zunächst für zwei Kalenderjahre verschoben.

Erwartet werden ca. 100 Datenattribute, die in nachfolgende vier Teilbereiche gruppiert werden:

1. Attribute des Kreditgebers -> bspw. Kennung
2. Attribute des Kreditnehmers -> bspw. Kennung, Wohnsitzland, Größenklasse
3. Variablen der Kreditdaten -> bspw. Laufzeiten, Besicherung, Währung
4. Messgröße der Kreditdaten -> bspw. Kreditlinien, Rückstände, Ausfallwahrscheinlichkeiten

Weitere Informationen der Deutschen Bundesbank

Herausforderungen für die berichtspflichtigen Institute
Die mit AnaCredit verbundenen Meldeanforderungen werden für die berichtspflichtigen Institute als auch für die involvierten Rechenzentren mit hohen Implementierungs- und laufenden Kosten verbunden sein. Die Herausforderung liegt darin, die notwendigen Meldedaten aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen und IT-Systemen (bspw. Rechnungswesen, Bilanzierung, Meldewesen und Risikomanagement) zusammenzuführen und die erforderliche Qualität auf einer hohen granularen Ebene zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang sind die Datenhaushalte um spezifische Datenfelder zu ergänzen, die bisher von den nationalen Instituten nicht erhoben wurden. Hier ist mit einem erheblichen manuellen Aufwand im Rahmen der Datenerfassung, auf Einzelkreditebene, zu rechnen. Darüber hinaus müssen alle bisher bestehenden Meldungen additiv erstellt werden.

Syncwork AG

Die Syncwork AG ist ein herstellerneutrales, unabhängiges Unternehmen für Managementberatung und Informationstechnologie, welches 2001 unter Beteiligung namhafter Investoren gegründet wurde. Neben dem Hauptsitz in Dresden sind die Berater zudem an den Standorten Berlin, Köln, München und Wiesbaden bundesweit sowie im europäischen Ausland tätig. Im Jahr 2007 wurde die Tochtergesellschaft Syncwork Suisse AG mit Sitz in Zürich gegründet. Syncwork steht für einen umfassenden Beratungsansatz, der Expertise zu aktuellen betriebswirtschaftlichen Themen mit informationstechnischer und organisatorischer Umsetzungskompetenz verbindet. Die Kernkompetenz ist die kundennahe und ganzheitliche Beratung von der Konzeption bis zur Umsetzung. Das Leistungsspektrum erstreckt sich über die vier Bereiche Management Consulting, Business Intelligence, SAP-Consulting sowie Informationstechnologie.

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