Die bisherige Monopolstellung örtlicher Energieversorger resultierte etwa aus der Tatsache, dass anderen Anbietern die so genannten "Lastprofile" mit wichtigen Konditionen zur Stromlieferung nicht mitgeteilt werden mussten. Ein Anbieter, der bundesweit Heizstrom verkaufen wollte, konnte also nicht kalkulieren - weil er Liefer-Menge und -Zeiten nicht kannte. Das ist ab sofort anders, so dass voraussichtlich in Kürze neue Anbieter auch in dieses Marktsegment drängen werden.
Im Rahmen der nun abgeschlossenen Verfahren des Bundeskartellamtes haben alle untersuchten Unternehmen zugesagt, die folgenden marktöffnenden Maßnahmen umzusetzen:
- transparente Veröffentlichung von Heizstromtarifen im Internet;
- Ermittlung temperaturabhängiger Lastprofile durch den Netzbetreiber;
- transparente Veröffentlichung der Lastprofile im Internet durch den Netzbetreiber.
Dazu der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: "Durch die strukturellen Verbesserungen wird alternativen Anbietern der Eintritt in die Heizstrommärkte deutlich erleichtert. Das Bundeskartellamt erhofft sich hiervon eine Belebung des Wettbewerbs und zukünftig Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher."