Diese Anlagen ermöglichen täglich Menschen aus einem brennenden Gebäude ins Freie zu gelangen und damit einer Rauchvergiftung oder gar dem Tode zu entkommen. Verantwortlich für das Vorhandensein von anlagentechnischem Brandschutz ist der Betreiber eines Gebäudes. Er muss sich unter Umständen fragen lassen, warum auf eine vom Gesetzgeber geforderte Einrichtung leichtfertig verzichtet wurde und damit Leib und Leben von Menschen gefährdet ist.
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