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Soll Google generische Domains für sich monopolisieren dürfen?

(PresseBox) (Koeln, )
Kennen Sie die Firma Charleston Road Registry? Diese Firma hat sich für 101 neue Top Level Domains beworben. Die Zahl mag kein Zufall sein -erinnert sie doch auffällig an den Hollywood-Erfolg "101 Dalmatiner".

Wer ist Charleston Road Registry Inc.? Man könnte jetzt das US-Handelsregister studieren. Aber eigentlich ist das nicht nötigt. Die Büros von Google im kalifornischen Mountain View liegen verstreut an mehreren Strassen. Gegenüber dem Amphitheatre Parkway mit der offiziellen Google-Adresse liegt die Charleston Road. Es überrascht also nicht, daß Charleston Road Registry eine 100prozentige Tochter von Google ist.

Überraschend- oder auch nicht- ist das starke Engagement von Google bei den Neuen Top Level Domains. Google hat sich also um 101 Internet-Namen beworben. Darunter sind Marken von Google, aber auch generische Namen. Der Internetkonzerne ist bereit, viel Geld in die Hand zu nehmen, um in die Neuen Top Level Domains zu investieren. Das Investment von Google beträgt genau 18,7 Millionen US-Dollar. Ziel ist offensichtlich, die marktbeherrschende Stellung von Google zu erhalten oder noch auszubauen.

Google hat drei Strategien:
1. Domains für die eigene Firma, wie z.B. .google und .youtube.
2. Domains, die eine bestimmte Zielgruppe registrieren darf - so ähnlich wie bei den aero-domains. Darunter zählen z.B.
.inc und .movie.
3. Domains, die alle registrieren dürfen, wie z.B. .book und .shop.

Die Herangehensweise bei der Gruppe 2 und Gruppe 3 ist branchenüblich. Eine besondere Kritik daran ist nicht angebracht.

Aber Google möchte nicht nur hauseigenen Marken und Produkte als Domains, sondern auch allgemeine Begriffe wie .team und .search ausschließlich für firmeneigene Zwecke benützen. Angesichts der allgemeinen Marktmacht von Google löst eine Monopolisierung von generischen Begriffen für Googles firmeneigene Belange berechtigte Kritik aus.

Google und Amazon haben sich zumeist für attraktive Begriffe beworben, für die sich andere auch beworben haben. Es bleibt zu hoffen, daß ICANN die Gefahren, die sich für die Freiheit im Internet durch eine zu große Marktmacht ergeben könnte, bei der Auswahl des qualifizierten Bewerbers mitberücksichtigt. Ein allgemeiner Begriff für firmeneigene Zwecke benützen zu wollen, sollte ein K.o-Argument gegen eine Bewerbung sein, zumindest dann, wenn es alternative Bewerber gibt.

Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de/...

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