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Wann ist eine Veranstaltung „gelungen“?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Hierzu gibt es leider eine breit verstreute Meinung: Oftmals wird darunter verstanden, dass der Kunde (Auftraggeber) bzw. Besucher zufrieden sein muss. Wann aber ist ein Kunde oder Besucher „zufrieden“? Ist er es, wenn die Veranstaltung schön dekoriert und beleuchtet war, das Essen gut geschmeckt hat? Oder ist er zufrieden, wenn und weil er gesund und ohne Schaden wieder nach Hause gekommen ist?

Es ist verhältnismäßig einfach, eine Veranstaltung so zu planen und durchzuführen, dass der Kunde „zufrieden“ im Sinne der Variante 1 ist: Essen lecker, Musik nett, Deko toll, Licht wunderbar.

Durchaus komplex und anspruchsvoll kann es hingegen werden, wenn man die Variante 2 anpeilen möchte: Der Kunde und Besucher soll die Veranstaltung heil überstehen können – sowohl körperlich als auch finanziell. Und hier scheitern nicht nur viele Veranstaltungen, sondern auch viele Veranstalter und Dienstleister, und meiner Erfahrung nach auch viele Ausbildungseinrichtungen: All zu oft steht nur das leckere Essen usw. im Vordergrund.

Natürlich ist es schwierig, dem Auftraggeber zu sagen, dass seine Veranstaltung erheblich teurer werden wird, nur weil man die „Zufriedenheit“ mit „Überleben“ definiert: Das allerdings ist kein Argument dafür, sich nicht um die berechtigten Belange der Beteiligten zu kümmern, dass sie die Veranstaltung heil überstehen.

Problematisch kann es werden, wenn der Auftraggeber bspw. die Veranstaltungsagentur dazu zwingt (und sei es nur mit der Drohung, künftig keine Aufträge mehr zu vergeben), derlei Gesichtspunkte auszublenden – denn dies geht erfahrungsgemäß oft einher mit dem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten. Dann aber geht die Agentur ein immenses Risiko ein: Es droht der Verlust des Versicherungsschutzes, Mitarbeiter machen sich ggf. strafbar usw.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

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Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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