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Vorsicht: Werbeanrufe werden teuer – für den Angerufenen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Derzeit häufen sich bei uns Beschwerden über dubiose Werbeanrufe. Vorsicht ist also geboten, da der Anrufer zumeist die Überrumpelungssituation ausnutzt und einem einen Vertragsschluss aufschwatzen will. Mehrere Mandanten von uns sind bereits darauf hereingefallen.

Beliebt sind Anrufe von an sich gänzlich unbekannten Branchenbucheinträgen im Internet. Meist wird dabei so getan, als ob man bereits Kunde sei und es um eine Vertragsverlängerung gehe.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Anrufer mitteilt, dass zur Bestätigung das Gespräch aufgezeichnet werde – denn dann hat er einen Beweis in der Hand, wenn jetzt der Vertrag ausdrücklich bestätigt wird.

Grundsätzlich ist ein unerlaubter Werbeanruf wettbewerbswidrig (lesen Sie dazu unseren Beitrag Ruf mich (nicht) an). Dies führt aber nicht automatisch dazu, dass auch ein daraufhin geschlossener Vertrag unwirksam wäre – der Angerufene kann sich aber mithilfe einer Abmahnung zur Wehr setzen und ggf. die dabei entstandenen Kosten mit den Kosten des ungewollten Vertrages aufrechnen.

Denkbar wäre, den telefonischen Vertragsschluss anzufechten. Hierbei kommt ein „Irrtum“ oder eine „arglistige Täuschung“ in Betracht. Dies wäre insbesondere dann möglich, wenn der Anrufer den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin am Telefon überrumpelt hat und bspw. auch vorgegeben hat, man sei bereits Kunde und man möge nur kurz etwas bestätigen, und erst im formalen Aufzeichnungsgespräch kommt es dann plötzlich zum Vertragsschluss.

Das einfachste wäre aber, als Unternehmer eine Anweisung zu erteilen, dass am Telefon keine Verträge in Bezug auf Werbung geschlossen werden.

By the way: Eine denkbar schlechte Idee ist der Einsatz der berühmten Trillerpfeife: Eine Seniorin wollte sich damit einem Werbeanruf zur Wehr setzen und trillerte laut in das Telefon. Der Callcenter-Mitarbeiter am anderen Ende erlitt dabei einen nicht unerheblichen Hörschaden. Die Dame wurde vom Amtsgericht Pirmasens zu einer Geldstrafe von 800 Euro verdonnert…

Ähnlich gefährlich sind auch Briefe, die einen sehr offiziellen Eindruck machen. Unsere Kanzlei wird gerade überschwemmt mit vermeintlichen Rechnungen über 580 Euro für Pressemitteilungen, die eine holländische Firma stellt; dabei verwendet sie das englische Wort „offer“, das Schreiben erweckt aber den Eindruck, eine Rechnung zu sein (und eben nicht nur ein Angebot). Wie man den Blogs im Internet entnehmen kann, haben schon einige überraschte Unternehmen diese vermeintlichen Rechnungen einfach bezahlt.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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