Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 759345

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Vergaberecht: Prüfpflicht bei zu billigen Angeboten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das Vergaberecht ist eine komplizierte Materie, hierbei sollen alle potentiellen Anbieter bei Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand zum Zuge kommen können. Die Vergabekammer Südbayern hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wann die Vergabestelle billige Angebote genauer unter die Lupe nehmen muss. Hintergrund dafür ist u.a. § 16 Absatz 6 VOL/A:

“Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangen die Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.”

Die Vergabekammer hat hierbei in Bezug auf andere Entscheidungen diese sog. Aufgreifschwelle auf 15-20 % festgelegt: Ist also das Angebot des billigsten Anbieters um 15-20% günstiger als das Angebot des zweitplatzierten Anbieters, muss die Vergabestelle genauer untersuchen, ob der billigere Preis angemessen ist. Dabei reicht es nicht aus, wenn der billigere Anbieter argumentiert, dass der Markt umkämpft sei: Eine Überprüfung der Auskömmlichkeit von besonders niedrigen Angebotspreisen hat der Öffentliche Auftraggeber grundsätzlich dann vorzunehmen, wenn die Gesamtpreise der konkurrierenden Angebote so weit auseinander liegen, dass der Eindruck entsteht, dass ein Angebotspreis unangemessen niedrig erscheint, so die Vergabekammer.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Ein Vergabeverfahren als solches hat seinen guten Grund: Nicht der Bieter mit den besten Kontakten in die Politik soll den Auftrag erhalten; allerdings stützt sich die Vergabestelle zu oft allein auf den billigsten Preis; das allein ist nicht zu beanstanden. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass der billigste Anbieter ggf. nicht zugleich der beste ist; Wird aber ein Dienstleister gesucht, der für die Vergabestelle bspw. bei städtischen Veranstaltungen den Ordnungsdienst übernimmt, dann kann die Auswahl nur nach preislichen Gesichtspunkten ein Problem sein: Fallen nämlich qualitative Aspekte der Bieter unter den Tisch, fehlt es im Schadensfall zivilrechtlich an einer ordnungsgemäßen Auswahl (vgl. § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB): Je nach Konstellation kann es sein, dass sich der Hauptverantwortliche aus seiner Haftung entziehen kann – aber eben nur, wenn er seine Mitarbeiter und Dienstleister, soweit diese Verrichtungsgehilfen sind, ordnungsgemäß ausgewählt hat (z.B. durch Abfrage von Referenzen, Qualitätsbescheinigungen, Vergewisserung über die Qualität der Leistungen usw.).

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.