Die Karlsruher Anwaltskanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist unter anderem spezialisiert auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Zu ihren Mandanten zählen kleine und mittelständische Rechteinhaber aus der Musik-, Film- und Softwarebranche, die sie mit der Vertretung und Verfolgung massenhaft stattfindender Urheberrechtsverletzungen in so genannten Internettauschbörsen beauftragen. So wurden in den vergangenen Monaten tausende festgestellter Urheberrechtsverletzungen von der Kanzlei zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Doch nicht alle ermittelten Rechtsverletzer zeigen sich auf eine zivilrechtliche Abmahnung der Kanzlei im Namen der Rechteinhaber hin einsichtig und geben die geforderte Unterlassungserklärung ab beziehungsweise bezahlen die angefallenen Anwaltsgebühren und den geforderten Schadensersatz.
Als Konsequenz hat die Kanzlei in einer Pressemitteilung im März dieses Jahres die verschärfte gerichtliche Weiterverfolgung der Urheberrechtsverletzungen angekündigt.
Im Zuge dieses verschärften Vorgehens hat Schutt, Waetke Rechtsanwälte nun in den vergangenen Wochen mehrere positive Gerichtsentscheidungen für ihre Mandanten gegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen erwirkt. So hat die Kanzlei gegen die Tauschbörsenteilnehmer in vielen Fällen Klagen eingereicht beziehungsweise Anträge auf Erlass Einstweiliger Verfügungen gestellt. Die ersten Einstweiligen Verfügungen sind von den Gerichten mittlerweile erlassen worden und werden den Urheberrechtsverletzern in den nächsten Tagen zugestellt werden.
Die meisten Gerichte, die bislang entsprechende Verfügungen erlassen haben, nehmen den Streitwert, der maßgebend für die Anwalts- und Gerichtskosten ist, mit EUR 30.000,00 im Einzelfall an. Mindestens wurden EUR 10.000,00 festgesetzt. Aus einem Streitwert in Höhe von EUR 30.000,00 resultieren beispielsweise Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von weit über eintausend Euro, die der Tauschbörsenteilnehmer zu bezahlen hat. Kommt es zu einem Verhandlungstermin sind es sogar weit über zweitausend Euro. Hinzu kommen die Kosten des Gerichts und eventuell die Kosten des eigenen Rechtsanwalts, den der Tauschbörsennutzer beauftragt. Es können also Kosten in Höhe von circa fünftausend Euro auf die Rechtsverletzer zukommen.
"Die weitere Einleitung gerichtlicher Verfahren gegen alle, die bisher die Ansprüche nicht erfüllt haben, wird von uns ungemindert fortgeführt. Nur so kann der immense Schaden, den unsere Mandanten durch das Massenphänomen Filesharing erleiden, etwas gemildert und die Einsicht bei den Tätern geweckt werden, dass ihre Handlungen strafbar und rechtswidrig sind und daher künftig unterlassen werden müssen", so Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht zum weiteren Vorgehen seiner Kanzlei in dieser Angelegenheit.
Vor diesem Hintergrund weist Rechtsanwalt Timo Schutt darauf hin, dass nur durch die fristgerechte Erfüllung aller mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche die Angelegenheit für den Abgemahnten endgültig und vergleichsweise kostengünstig erledigt werden kann.