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Nicht jede schicke Werbung ist legal!

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ein Beispiel dafür, dass Marketing und Recht sich oft und gerne „beißen“: Nicht alles, was im Marketing bzw. in der Werbung als schön empfunden wird, ist auch legal.

Anlässlich einer Filialeröffnung hatte ein Unternehmen eine Werbebroschüre hergestellt und diese verbreitet. Aus gesetzlichen Gründen (vgl. § 5a UWG) war es notwendig, auf dieser Broschüre Firmennamen und Postanschrift anzugeben. Das Unternehmen hat dies auch getan, aber letztlich so fehlerhaft, dass diese Angaben im Ergebnis als nicht vorhanden galten.

Das Landgericht Dortmund hat das Unternehmen nun verurteilt, diese Art Werbung zu unterlassen und für den Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht.

Die Broschüre bestand aus vier Seiten. Auf der letzten Seite waren die Angaben am linken Rand hochkant in Schriftgröße 7 und weißer Schrift aufgedruckt. Die Schrift befand sich dabei auf einem Foto, auf dem u.a. Personen mit einem hellblauen Hemd abgebildet waren; und eben auf dieser hellblauen Fläche waren auch die Angaben in weißer Schrift aufgedruckt.

Das Landgericht befand diese Platzierung aus mehreren Gründen als fehlerhaft:

• Die Schriftgröße war zu klein;
• Die weiße Schrift auf dem hellem Untergrund war kaum lesbar;
• An der Stelle erwarte der durchschnittliche Leser diese Angaben nicht, eher zusammen mit der Webseite und Telefonnummer, die prominent unten auf einem grünen Farbbereich abgedruckt waren;
• Der normale Leser, der die Broschüre in der Hand hält, verdeckt mit seinem Daumen die Angaben;
• Der Abdruck hochkant ist derart ungewöhnlich, dass ein Leser die Broschüre hätte drehen müssen, um den Text lesen zu können; darin liegt aber schon eine unzulässige Erschwerung der Wahrnehmung.

Aus vielerlei Gründen macht es Sinn, vor einer Maßnahme fachlichen Rat einzuholen. Sei es ein Eventkonzept oder Werbung: Zig Gründe können dafür sprechen, dass geplante Ideen angepasst oder verändert werden müssen, um unnötige Kosten und unnötigen Ärger zu vermeiden. Wir können Ihnen dabei helfen, unnötige Rechtsfallen im Vorfeld zu erkennen:

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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