Um was geht es?
Das sogenannte Fernabsatzrecht soll nach dem Willen der EU europaweit harmonisiert werden. Angestrebt wird eine sogenannte Vollharmonisierung, was bedeutet, dass der nationale Gesetzgeber keinen Spielraum bei der Umsetzung hat. Ausgangspunkt ist eine EU-Richtlinie namens „Europäische Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU“, kurz: VRR. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist vom Bundestag als deutschem Gesetzgeber bereits beschlossen worden. Daher steht auch das Datum des Inkrafttretens und der erforderlichen Änderungen am 13.06.2014 definitiv fest.
Als erster Teil der Umsetzung dieser Richtlinie wurde bereits zum 01.08.2012 die sogenannte „Button-Lösung“ ins deutsche Recht eingeführt. Bereits diese Umsetzung hat erhebliche Schwierigkeiten und etliche Abmahnungen zur Folge gehabt. Um Ähnliches jetzt zu vermeiden, gilt es also, rechtzeitig, am besten unverzüglich, die entsprechenden Schritte einzuleiten.
In den kommenden Tagen und Wochen wollen wir anhand einer Serie die wichtigsten Änderungen für Webshops vorstellen.
Bitte beachten Sie, dass wir hier nur die unserer Meinung nach wichtigsten Dinge heraus greifen und es sich nicht um eine vollständige Darstellung aller Änderungen handelt.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht