Fahrzeugkennzeichen sind als persönliche Daten, die Rückschluss auf den Fahrer zulassen, besonders gesetzlich geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einigen Jahren bspw. der Polizeibehörde verboten, Kennzeichen zu erfassen und zu speichern, da dies nicht vom Grundgesetz gedeckt sei.
Für das Erfassen solcher Daten durch Privatpersonen gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung, allerdings haben Datenschutzrechtlicher erhebliche Bedenken gegen diese Praxis.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Letztlich kann jedenfalls das Argument, man wolle durch die Erfassung in Erfahrung bringen, woher die Besucher anreisen würden, wohl kaum stärker gewichtet werden als das Interesse des Betroffenen, dass seine Daten nicht – vor allem nicht ohne dies mitzubekommen – massenhaft gespeichert werden.
Es ist immer eine Frage des Einzelfalls, ob Aufzeichnungen bspw. per Videokamera zulässig sind oder nicht. Man kann also nicht pauschal sagen “ja” oder “nein”. Und selbst, wenn man eine Videoaufzeichnung vornehmen darf, muss man noch bestimmte Vorgaben beachten, wie man sie vornimmt.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)