Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 643895

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Timo Schutt +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

IP-Adressen dürfen also doch für sieben Tage gespeichert werden

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG Informationen darüber, welchem Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt welche IP-Adresse zugewiesen war, generell sieben Tage lang speichern darf. Damit werde nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Der Kläger hatte als Kunde der Deutschen Telekom AG verlangt, die ihm zugewiesene IP-Adresse sofort nach dem Ende jeder einzelnen Internetsitzung zu löschen. Ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten hatte aber nachvollziehbar ausgeführt, dass alleine die Deutsche Telekom AG monatlich mehr als eine halbe Million Meldungen über Missbrauchsfälle bekommt.

Diesen müsse nach Auffassung des Sachverständigen durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden. Damit soll insbesondere vermeiden werden, dass andere Internetanbieter IP-Adressbereiche der Telekom sperrten, weil von ihnen Störungen ausgingen. Die Praxis der Telekom, die IP-Adressen ihrer Kunden über einen Zeitraum von sieben Tagen zu speichern, ermögliche nach Überzeugung des Gerichts, derartige Missbrauchsfälle bereits im Vorfeld einzudämmen. Ohne eine solche Speicherung könne es, nach der für Darlegung des Sachverständigengutachtens, neben den Missbrauchsfällen auch zu einer starken Be- und unter Umständen sogar einer Überbelastung des Systems der Beklagten kommen.

Die Richter sehen die Speicherpraxis der Beklagten aus diesen Gründen als zulässig an.

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.8.2013, Aktenzeichen 13 U 105/07)

Unsere Meinung

Nach § 100 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dürfen Daten dann gespeichert werden, wenn es zur Entdeckung und Behebung von Störungen des Netzes erforderlich ist. Das jetzt eingeholte Gutachten erklärt eindrücklich, weshalb die TK-Anbieter allen Grund haben, diese Daten zum Schutz ihrer Netze und damit auch zum Schutz der Kunden, kurzzeitig zu speichern. Nach 7 Tagen sind alle Daten wieder weg. Das Vorgehen wurde daneben bereits vor längerer Zeit vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz aus rein datenschutzrechtlicher Sicht bereits gebilligt.

Mit der zurzeit wieder viel diskutierten Vorratsdatenspeicherung hat das übrigens nichts zu tun. Die Vorratsdatenspeicherung soll eine Verpflichtung zur langfristigen Speicherung aller IP- und Telekommunikationsdaten ermöglichen. Die entsprechende EU-Richtlinie ist nach wie vor von der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt worden. Die Richtlinie steht zzt. zur Überprüfung beim Europäischen Gerichtshof an.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.