Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 701816

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Timo Schutt +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Daten verantwortlich

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Mit Urteil vom 04.09.2014 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich ist. Der Fanpage-Betreiber habe keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook, so das Gericht. Dass der Betreiber einer solchen Facebook-Seite von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhalte, begründe keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) als Datenschutzaufsichtsbehörde dürfe den Fanpagebetreiber deshalb nicht zur Deaktivierung seiner Fanpage verpflichten.

Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung des ULD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 09.10.2013 (8 A 218/11) zurückgewiesen.

Ende 2011 hatte das ULD gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH angeordnet, deren Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Zur Begründung wurden seitens des ULD datenschutzrechtliche Verstöße von Facebook - insbesondere einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern nach dem Telemediengesetz gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen - angeführt.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts war diese Anordnung des ULD auch bereits deshalb rechtswidrig, weil vor einer Untersagungsverfügung an einen datenschutzrechtlich Verantwortlichen erst ein abgestuftes Verfahren einzuhalten sei, in dem zunächst eine Umgestaltung der Datenverarbeitung angeordnet und ein Zwangsgeld verhängt werden muss. Eine - rechtlich grundsätzlich denkbare - Ausnahmesituation hiervon lag nicht vor.

Das Oberverwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision gegen das Urteil zugelassen.

(Schleswig-Holsteinische OVG, Urteil vom 04.09.2014 - 4 LB 20/13)

Quelle: PM des OVG Schleswig vom 05.09.2014

Unsere Meinung

Die Versendung von Bußgeldbescheiden an Unternehmen und Behörden, die Fanpages bei Facebook betreiben durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat seinerzeit eine Welle der Empörung ausgelöst.

Letztlich kann dem jetzt ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts nur zugestimmt werden. Analog zur Frage der Impressumspflicht bei Facebook & Co. muss auch hier entscheidend gefragt werden, ob der Betreiber einer Fanpage Einfluss auf den Datenfluss auf der Facebook-Plattform hat. Das ist definitiv nicht der Fall. Daher kann der Betreiber der Fanpage auch datenschutzrechtlich nicht verantwortlich sein.

Es ist davon auszugehen, dass das ULD die Möglichkeit der Revision nutzen wird. Dann darf das Bundesverwaltungsgericht abschließend entscheiden.

Wir bleiben gespannt.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.