Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 781022

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Der nicht benutzte Rettungsweg

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Rettungswege sind ständig freizuhalten, also auch dann, wenn die Arbeitsstätte oder Versammlungsstätte nicht in Betrieb ist. Das bedeutet, dass ein Rettungsweg auch dann freigehalten werden muss, wenn er “nicht benutzt” wird bzw. werden soll.

Ein Beispiel:

Eine Location hat mehrere Stockwerke. Die Treppe als Flucht- und Rettungsweg führt von den beiden oberen Stockwerken ins Erdgeschoss in ein Foyer. In dem Foyer möchte das Unternehmen eine Veranstaltung machen. Dazu überlegt man, vor die Treppe einen Messestand aufzustellen.

Solcherlei Überlegungen hören wir von Mandanten oft:

Das stört ja nicht, der Rettungsweg wird ja gar “nicht gebraucht” bzw. es sind gar nicht alle Mitarbeiter da, die den Rettungsweg nutzen müssten.

Das spielt aber keine Rolle: Rettungswege sind immer freizuhalten. Das liegt auch daran, dass Rettungskräfte möglicherweise die Treppe in das Obergeschoss nutzen müssten, weil es dort oben brennt – dann soll die Feuerwehr sich nicht erst durch einen zugebauten Rettungsweg wühlen müssen.

Letztlich muss man es auch so sehen: Außerhalb eines Notfalls werden Rettungswege ja tatsächlich “nicht gebraucht”, sie werden ja erst dann benötigt, wenn ein Notfall eingetreten ist. Daher wäre es ja geradezu bizarr, wenn man einen Rettungsweg zubaut mit dem Argument, man brauche ihn “gerade” nicht. Anders kann das allenfalls sein, wenn das Gebäude mehrere Etagen hat und in den oberen Etagen niemand mehr ist; aber auch dann gehört es zum Brandschutz, dass Angriffswege für die Feuerwehr vorhanden sein müssen.

Unter Umständen kann man darüber nachdenken, einen Rettungsweg außer Betrieb zu nehmen, bspw. durch einen geänderten Rettungswegplan. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Beschäftigte und Besucher möglicherweise an die vorhandenen Rettungswege gewöhnt haben und daher eine nur vorübergehende – wegen einer Veranstaltung bzw. ihrem Aufbau – Außerbetriebnahme eines Rettungsweges grundsätzlich ausscheidet.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.