Jeder, der keine amtlichen Werke erstellt (siehe § 5 UrhG) kann also selbst bestimmen, ob seine Werke öffentlich ohne Beschränkung verwertbar sein sollen oder ob er Grenzen vorgibt (z.B. eben Kosten für die Nutzung).
DIN-Norm als Stand der Technik
Es gelten dennoch DIN-Normen als Stand der Technik und sind daher grundsätzlich zu beachten. Muss man also alle DIN-Normen kaufen, um zu wissen, was man tun soll? Letztlich hat man drei Möglichkeiten:
• Man kauft die DIN-Normen selbst.
• Man beauftragt einen Fachberater, und lässt sich entsprechend beraten.
• Man denkt sich selbst etwas aus, was „erforderlich“ und „zumutbar“ ist. Denn: Man ist nicht gezwungen, die DIN-Normen zu beachten. Tut man es aber, ist das im Schadensfall ein Indiz für das Gericht, dass man grundsätzlich nichts falsch gemacht hat. Hat man die DIN-Normen aber nicht beachtet, kann man immer noch beweisen, dass die eigene Idee ausreichend war = genauso gut geholfen hat wie die DIN-Norm geholfen hätte.
Vorsicht ist geboten für den Dienstleister, der beratend tätig ist:
Er muss nämlich mindestens nach dem Stand der Technik beraten. Will er davon nach unten abweichen, muss er den Kunden aufklären. Allein das Argument, dass man die DIN-Norm nicht gekannt hat und sie deshalb in der Beratung nicht hatte beachten können, hilft nicht: Wer berät, muss quasi alles können/wissen – oder zumindest über Lücken aufklären.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)