Nehmen an einer Betriebsveranstaltung nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch deren Familienangehörige teil, so sind die Kosten der Betriebsveranstaltung auf alle Teilnehmer, also auch auf die Familienangehörigen umzulegen, und nicht nur auf die Arbeitnehmer. Da es bei der Freigrenze von 110 Euro bleibt, hat bei Betriebsveranstaltungen der Arbeitgeber also einen größeren Spielraum als bisher, wenn auch Familienangehörige teilnehmen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht