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Aufhebung Baugenehmigung für Versammlungsstätte

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Nachbarin einer Versammlungsstätte hat veranlasst, dass eine bereits erteilte Baugenehmigung aufgehoben wird. Für das betreffende Gebäude wurde 2013 eine Baugenehmigung erteilt, später dann eine Änderungsbaugenehmigung. Das Gebäude wurde in eine Versammlungsstätte für 400 Personen zur Konzert- und Veranstaltungsnutzung umgewidmet.

Das Verwaltungsgericht Aachen, vor dem die Nachbarin Klage erhob, hob die Genehmigung nun auch auf. Sie sei zu unbestimmt und verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Die der Baugenehmigung beigefügten Nebenbestimmungen würden keine hinreichend konkreten Festlegungen enthalten. Zudem würden sie nicht sicherstellen, dass bei Konzerten und Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen keine unzumutbaren Lärmauswirkungen auf das Grundstück der Klägerin ausgehen, so das Gericht. Bei lautstarker Unterhaltung der Besucher sei ein Überschreiten der Lärmgrenze nachts von 45 dB(A) um 3 - 4 Dezibel zu erwarten. In der Genehmigung hätte klar formuliert sein müssen, welche Maßnahmen zu treffen seien, um die Rechte der Anwohner zu wahren.
 
 
 
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