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Abmahnfalle: Versandkostenangabe mit Mouseover-Effekt

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Wer online Waren verkaufen will, der muss stets auch über die dafür zusätzlich zum Verkaufspreis anfallenden Versandkosten informieren. Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass die Darstellung der Versandkosten über einen so genannten „Mouseover-Effekt“ (erst, wenn der Mauszeiger sich in einem bestimmten Bereich befindet, poppt ein entsprechendes Infofenster auf) nicht genügt, um diesen Vorgaben zu entsprechen.

Konkret ging es um die Verkaufsangebote in dem Einkaufsportal „Google Shopping“. Der Online-Händler hatte die Verkaufsanzeige so eingestellt, dass dann, wenn der Mauszeiger über dem Produktbild war, auch die weiteren Angaben, wie eben die Versandkosten, erschienen.

Das verstoße gegen die Preisangabenverordnung, so das Gericht. Denn nach den dort geltenden Grundsätzen von Preiswahrheit und Preisklarheit müssen diese Angaben „leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar“ sein. Durch den Mouseover-Effekt aber sei das nicht sichergestellt, da der Nutzer nicht zwingend den Mauszeiger auf die entsprechende Stelle führt. Außerdem könne diese Funktion auch ausgeschaltet werden.

(LG Hamburg, Urteil vom 13.06.2014, Aktenzeichen 315 O 150/14)

Unsere Meinung

Es droht eine erneute Abmahnwelle für Onlineshop-Betreiber.

Wichtig ist, dass alle Pflichtangaben rund um solche Verkaufsangebote immer in unmittelbarer Nähe zu dem Angebot selbst und eben direkt abrufbar, mithin – wie es das Gesetz verlangt – leicht erkennbar und deutlich lesbar zur Verfügung gestellt werden. Auf technische Finessen und optische Schmankerl (seien sie auch noch so innovativ und beeindruckend) muss bei diesen rechtlichen Pflichten verzichtet werden. Diese Spielereien sind an anderer Stelle deutlich besser aufgehoben.

Es lohnt sich übrigens in den meisten Fällen, wenn Sie Ihren Webshop vom Fachanwalt überprüfen lassen. In der Regel werden Sie hierbei nützliche Tipps und Tricks erfahren, die Ihnen unliebsame Überraschungen, wie eben die Abmahnung oder Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Kunden, ersparen können.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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