Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 745914

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

ANÜ: Der Fallschirm bekommt Aufwind

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Über die sog. Fallschirm-Lösung in der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) hatten wir berichtet:

Sollte sich die im Rahmen eines gewollten Werkvertrages erbrachte Leistung im Nachhinein als eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung herausstellen, kann der eingesetzte Arbeitnehmer nicht geltend machen, dass ein Arbeitsverhältnis zu dem Kunden fingiert worden ist (so wie es § 10 Absatz 1 AÜG vorsieht), wenn das überlassende Unternehmen über eine Erlaubnis (§ 1 Absatz 1 AÜG) verfügt. Anders ausgedrückt: Bewegt man sich in einer Grauzone zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag, kann sich das Unternehmen, dass Mitarbeiter „verleiht“ bzw. hergibt, vorsorglich eine Erlaubnis der Arbeitsagentur beschaffen: Sollte sich später herausstellen, dass der gewollte Werkvertrag eigentlich eine ANÜ ist, treten durch die vorsorglich verschaffte Erlaubnis die unschönen Folgen der unzulässigen ANÜ (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Auftraggeber) nicht ein = Fallschirm für den Fall der Fälle.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag hier.

Zu der Fallschirm-Lösung gab es im Dezember 2014 zwei Kammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, die eine wichtige Frage genau entgegengesetzt entschieden hatten: Die 3. Kammer entschied sich für die Fallschirm-Lösung (= sie ist zulässig), die 4. Kammer entschied sich dagegen (= ist nicht zulässig). Nun hat auch die 6. Kammer des LAG Baden-Württemberg seine Meinung dazu kundgetan und in einem aktuellen Urteil auch für die Fallschirm-Lösung entschieden.

Jedenfalls in Baden-Württemberg steht es nun 2:1 für die Fallschirm-Lösung, nun müsste das Bundesarbeitsgericht abschließend entscheiden.

Allerdings hat der Gesetzgeber schon angekündigt, zu diesem umstrittenen Thema ein Gesetz zu erlassen, um die Streitfrage zu klären. Man kann vermuten, dass dieses Gesetz die (durchaus praktikable) Fallschirm-Lösung verbieten wird.

Umso mehr:

Unternehmen, die sich in dem Dunstkreis Arbeitnehmerüberlassung und/oder Werkvertrag bewegen, sollten für sich die Klärung herbeiführen; sicherlich ist aktuell zu empfehlen, sich eine Erlaubnis zu beschaffen, bevor man gar nichts macht und die Rechtslage nicht eindeutig zu klären ist. Ansonsten gilt es, wie in einer Vielzahl anderer Fälle auch, immer die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Auge zu haben.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.