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Schaeffler AG

IHO Holding gibt 3,3 Milliarden Euro Refinanzierung bekannt

(PresseBox) (Herzogenaurach, )
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- Emission von Anleihen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren in US-Dollar und Euro
- Rückzahlung der bestehenden Anleihen über 1,7 Milliarden Euro und vorzei-tige Teilrückzahlung des Darlehens an die Schaeffler AG
- Neue Kreditvereinbarung in Höhe von 800 Millionen Euro mit vier internatio-nalen Banken abgeschlossen

Die IHO Holding, eine Gruppe von Holding-Gesellschaften, die indirekt der Familie Schaeffler gehören, hat heute eine Refinanzie-rung bestehender Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 3,3 Milliarden Euro be-kanntgegeben. Ziel der Refinanzierung ist es, alle ausstehenden IHO Holding-Anleihen abzulösen, das Darlehen der Schaeffler AG über 1,7 Milliarden Euro teilweise zurückzu-führen und die Konditionen der Kredite zu verbessern. Das Darlehen wird dadurch auf rund 1,0 Milliarden Euro reduziert. Mit der Refinanzierung können die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten der IHO Holding verlängert und die Finanzierungskosten optimiert werden.

Das Refinanzierungspaket umfasst die Ausgabe von besicherten, in Euro und US-Dollar denominierten, Anleihen über 2,5 Milliarden Euro mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren. Die Größe der Tranchen und die endgültigen Konditionen werden in den kommenden Tagen festgelegt.

Die Erlöse aus der Emission der Anleihen werden zur Rückzahlung aller vorhandenen Anleihen der IHO Holding im Gegenwert von 1,7 Milliarden Euro mit Kupons zwischen 5,75 und 6,875 Prozent zur Begleichung der Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung und für die vorzeitige Teilrückzahlung des Darlehens an die Schaeffler AG in Höhe von 674 Millionen Euro verwendet. 

Die neue Kreditvereinbarung über 800 Millionen Euro, die mit vier internationalen Großbanken vereinbart wurde, umfasst ein Darlehen in Höhe von 600 Millionen Euro und eine revolvierende Betriebsmittellinie mit einem Volumen von 200 Millionen Euro. Beide Instrumente wurden zu verbesserten Konditionen abgeschlossen und werden im September 2021 fällig.

Standard & Poor's und Moody's werden ihre Rating-Einschätzungen kurzfristig veröf-fentlichen.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, dar. Vorbehalt-lich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Japan oder in den Vereinigten Staaten von Amerika, oder an australische, kanadische japanische oder US-amerikanische Einwohner oder für deren Rechnung, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act registriert. Ebenso wenig findet eine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpa-piere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada, Japan oder in den Vereinig-ten Staaten von Amerika statt. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Die hierin genannten Wertpapiere werden nicht gemäß dem US-amerikanischen Wertpapiergesetz aus dem Jahr 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in der jeweils geltenden Fassung (der "U.S. Securities Act") registriert und dürfen ohne eine Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.

Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass im Zusammenhang mit der Transaktion kein öf-fentliches Angebot von Schuldverschreibungen durchgeführt und kein gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde oder wird. Die Schuldverschreibungen können in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, soweit dies Schaeffler verpflichten würde, einen gebilligten Prospekt zu veröffentlichen. Ein Angebot erfolgt daher in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der die Prospektrichtlinie (2003/71/EG und, soweit bereits erfolgt, die Änderungen der Prospektrichtlinie durch die Richtlinie 2010/73/EU in nationales Recht umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), nur, soweit keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts besteht. Entsprechend dürfen Personen, die ein Angebot von Schuldverschreibungen, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, in einem Relevanten Mitgliedstaat machen oder beabsichtigen, ein solches zu machen, dies nur unter Umständen tun, in denen keine Ver-pflichtung für Schaeffler besteht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie (in der Fassung der Richtlinie 2010/73/ EU, soweit die entsprechenden Änderungen in dem Relevanten Mitgliedstaat bereits umgesetzt sind) oder einen Prospektnachtrag gemäß Artikel 16 der Prospektrichtlinie (in der Fassung der Richtlinie 2010/73/EU, soweit die entsprechenden Änderungen in dem Relevanten Mitgliedstaat bereits umgesetzt sind) in Bezug auf das Angebot zu veröffentlichen. Schaeffler hat kein Angebot von Schuldver-schreibungen unter Umständen genehmigt, in denen eine Verpflichtung für Schaeffler besteht, einen Pros-pekt oder Prospektnachtrag zu veröffentlichen.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentli-cher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Ver-gangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwick-lungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.

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