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Die Auswirkungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Griff

Sage Office Line und Classic Line unterstützen die gesetzlichen Anforderungen des ElektroG

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Ab dem 24. November greift das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Es betrifft Hersteller, Importeure und Händler, die ab dem 24. November 2005 die Pflicht haben, sich zu registrieren und eine entsprechende Registriernummer zu führen sowie alle ab diesem Datum produzierten und in Verkehr gebrachten Waren zu melden. Abnehmer und Überwacher dieser Daten ist die Stiftung „Elektro-Altgeräte Register“, kurz EAR (www.stiftung-ear.de). Bei einem Verstoß gegen das Gesetz drohen Geldstrafen oder ein Verkaufsverbot. Aus diesem Grund müssen alle betroffenen Unternehmen darauf achten, die Forderungen des Gesetzes möglichst buchstabengetreu umzusetzen. Die beste und zuverlässigste Quelle für die benötigten Zahlen ist dabei ein professionelles Warenwirtschaftssystem. Hier liegen die Werte revisionssicher vor. Aus diesem Grund hat Sage in seine Produkte Classic Line und Office Line Auswertungen für die EAR eingebaut und ist damit deutschlandweit einer der ersten Hersteller, dessen Produkte das ElektroG in vollem Maße erfüllen. Die Erweiterung stellt Sage allen Kunden der aktuellen Versionen mit einem gültigen Wartungsvertrag Ende November kostenlos zur Verfügung.

Falsche Zahlen kommen Unternehmen teuer zu stehen
Die zu meldenden Waren sind in Gruppen eingeteilt. Es werden Angaben zu Stückzahlen und Gewicht verlangt. Außerdem ist zwischen Lieferungen an Endverbraucher und Gewerbetreibende sowie dem Lieferort (Inland und EU-Ausland) zu unterscheiden. Die Zahlen sind monatlich zu melden und können über ein Internetportal der EAR eingegeben werden. Für die betroffenen Unternehmen verursacht dieses neue Gesetz zusätzlichen Aufwand, denn sie müssen alle Daten in der gewünschten Weise zusammenstellen. Werden dabei versehentlich zu hohe oder zu niedrige Zahlen gemeldet, hat das für die Unternehmen handfeste Konsequenzen. Bei zu hohen Absatzzahlen fallen unnötig hohe Entsorgungskosten an (bis zu 200 Euro pro Tonne). Wird hingegen zu wenig gemeldet, kann die EAR Strafgelder in ähnlicher Größenordnung verhängen.

Kunden, deren Warenwirtschaftssysteme die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, sollten schnell auf ein Programm umstellen, welches den Anforderungen genügt. Die Höhe der zu erwartenden Strafen beziehungsweise die Mehrkosten durch inkorrekte Meldungen übersteigen schnell die Kosten, die die Investition in eine neue Warenwirtschaft verursacht. Eine Lizenz für eine Warenwirtschaft von Office Line und Classic Line ist bereits für unter 2.000 Euro zu erwerben.
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