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Erbschaftsteuer: Blitzumfrage unter familiengeführten Unternehmen

(PresseBox) (Berlin, )
Das Bundesverfassungsgericht will morgen (17. Dezember) sein Urteil zur Erbschaftsteuer verkünden. Die Richter entscheiden, ob es verfassungsgemäß ist, dass Firmenerben besser behandelt werden als Erben von Privatvermögen. Derzeit gilt bei Firmenerben ein großer Teil des Vermögens als Schonvermögen, das frei von Erbschaftsteuer ist.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Deutschland GmbH wird dazu direkt nach Urteilsverkündung eine Blitzumfrage unter familiengeführten Unternehmen durchführen. Wir senden Ihnen gern die Ergebnisse dieser Umfrage am frühen Freitagmorgen (19. Dezember) per E-Mail zu. Auf Wunsch steht Ihnen Herr Dr. Niels Worgulla als Ansprechpartner zur Verfügung. Herr Dr. Worgulla ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Mitglied im Anoddexmllvcf "Ffvqajkjeeupnpqwwic" hjl VTF Zoopilylpoy.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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