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QUORiON Data Systems GmbH

GoBD Kassen von QUORiON entsprechen neuen Anforderungen der Finanzbehörden

Neue QUORiON Kassen sind GoBD-konform. Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" wird voraussichtlich bis Ende 2016 verabschiedet

(PresseBox) (Erfurt, )
Ab sofort werden alle steuerlich relevanten Detailinformationen, die zum vollständigen Nachvollziehen der jeweiligen Geschäftsvorfälle zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, von QUORiON GoBD Kassen im elektronischen Journal aufgezeichnet.

In Deutschland wurde im Rahmen von Betriebsprüfungen immer häufiger die Kassenführung bemängelt. Dies resultierte vor allem daraus, dass die Unternehmen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nicht einhielten. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Kassenbuchführung beim Einsatz von elektronischen Registrierkassen auf Grund der leichten Manipulationsmöglichkeiten besonders hoch. Deswegen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 26.11.2010 das Schreiben „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ veröffentlicht. Das Schreiben des BMF unterstreicht und verschärft die bereits vorher gültigen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen elektronischen Buchführung gemäß GoBS und GDPdU speziell für elektronische Registrierkassen.

Am 14.11.2014 hat das BMF mit dem Schreiben „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ die Anforderungen zur Aufzeichnung, Aufbewahrung und Prüfung steuerlich relevanter Daten allgemein und mittels Registrierkassen im Speziellen nochmals konkretisiert. Die GoBD sind seit dem 01.01.2015 gültig und ersetzen die BMF-Schreiben vom 07.11.1995 (GoBS) und 16.07.2001 sowie 14.09.2012 (GDPdU). Sie fassen die Anforderungen der Finanzbehörden an eine IT-gestützte Buchführung zusammen und sorgen für Rechtsklarheit.

QUORiON GoBD Kassen kommen diesen neuen Anforderungen der Finanzbehörden entsprechend nach. Transaktionsdaten, Berichtsdaten, Programmierdaten und Stammdatenänderungen werden verschlüsselt im GoBD/GDPdU-Journal gespeichert. Der Umfang der aufgezeichneten Informationen ist durch die QMP Kassensoftware fest vorgegeben und kann vom Endanwender nicht beeinflusst werden. QUORiON GoBD Kassen enthalten keinerlei Funktionen, um Änderungen an den aufgezeichneten Daten zu ermöglichen.

Die Daten müssen den Finanzbehörden bei Außenprüfungen vollständig und in maschinenlesbarer Struktur ausgehändigt werden. Dazu werden die aufgezeichneten Informationen zuerst per SD-Karte (QMP Registrierkassen) oder per USB-Laufwerk (QTouch Kassensysteme) auf ein PC-System übertragen, um anschließend mit dem Programm QDecoder ausgelesen und als verschlüsselte Datei (Ausgabe-Datei) den Finanzbehörden übergeben zu werden. Die Finanzbehörden nutzen nun das Programm QDecoder um die erhaltene verschlüsselte Datei zu entschlüsseln. Dabei erzeugt QDecoder die in den Richtlinien geforderten Dateien im entsprechenden Beschreibungsstandard. Laut Matthias Hesse, Entwicklungsleiter der QUORiON Data Systems GmbH, ist die Übertragung der Daten auf ein PC-System zusätzlich per serielle Schnittstelle oder Netzwerk möglich.

Was wird das für Endanwender bedeuten? Die „Abgabenordnung“ (AO), das „Umsatzsteuergesetz“ (UStG) und die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) sowie das oben aufgeführte „BMF-Schreiben“ fordern, dass Daten, die per GoBD Kasse aufgezeichnet wurden, den Finanzbehörden im Rahmen von Außenprüfungen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Aus den Dokumenten des BMF ergeben sich konkrete Anforderungen für Unterlagen, die mit Hilfe eines Kassensystems erstellt worden sind. Alle mit dem Kassensystem erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten müssen bereitgestellt werden. Die Speicherung dieser Daten muss innerhalb der GoBD Kassen oder auf einem externen Datenträger erfolgen.

Die Daten müssen so gespeichert werden, dass sie vollständig und unveränderbar sind. Darüber hinaus müssen die Daten jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar sein. Dabei ist eine Verdichtung der Daten unzulässig. Die Aufbewahrung der Daten in rein ausgedruckter Form ist außerdem nicht ausreichend. Die Bedienungsanleitung und Programmieranleitung müssen aufbewahrt werden.
Zusätzlich muss für jede eingesetzte GoBD Kasse eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich ist. Diese Verfahrensdokumentation findet man auf www.quorion.de im Bereich GoBD Kassen.

Alle aktuellen QUORiON Registrierkassen erfüllen die Anforderungen der Finanzbehörden. Darüber hinaus können die meisten älteren QUORiON Kassen durch eine Aktualisierung GoBD-konform gemacht werden. „Als die neuen Bestimmungen veröffentlicht wurden, wollten wir sichergehen, dass unsere Kunden Ihre Kassen weiterhin verwenden können.“ sagt Frank Grüschow, Geschäftsführer QUORiON Data Systems GmbH.

Für detaillierte Informationen zu GoBD sowie zum Aktualisierungsprozess rät QUORiON allen Kunden sich mit Ihren Fachhändlern in Verbindung zu setzen.

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Maßgeschneiderte Kassensysteme für unterschiedlichste Betriebsgrößen und -typen.

QUORiON Data Systems GmbH

Die Quorion Data Systems GmbH, wurde als junges deutsches Unternehmen im Juli 1999 in Erfurt, Thüringen, gegründet. Das Team entwickelt, produziert und vertreibt innovative Kassensysteme für den Weltmarkt und exportiert zur Zeit in fast 60 Länder. Das Know-how und die Erfahrungen in Informationstechnik, Anwendung und Marketing bringt ein Managementteam ein, das jahrzehntelang in Entwicklung, Produktion und internationalem Marketing, einschließlich eines industriellen Engagements in Fernost, tätig war. Das Team erkannte frühzeitig, dass durch die zunehmende Bedeutung der Software und der Systemarchitektur für die Erfüllung der steigenden Anforderungen der Kassenanwender die Nähe zu den europäischen Abnehmerländern Wettbewerbsvorteile bieten würde. Verbunden mit wesentlich kürzeren Reaktions- und Lieferzeiten, die eine Produktion in Europa im Vergleich zu Lieferungen aus Fernost bringen würde, waren das die entscheidenden Motive für das industrielle Engagement im Herzen Europas.

Die Übertragung der japanischen Entwicklungsgrundlagen und die Produktionsaufnahme in Deutschland erfolgten 1997 zunächst in der Optima Bürotechnik GmbH in Erfurt. Hier konnten die bestehende Fertigungsinfrastruktur der Schreibmaschinenproduktion und der hohe Ausbildungsstand der Mitarbeiter für die Produktionsaufnahme der Kassensysteme unmittelbar genutzt werden. Das stark wachsende Kassengeschäft machte jedoch bald eine Neuausrichtung im Hinblick auf einen zeitgerechten Produktionsablauf erforderlich. Im September 1999 wurde ein neues, modernes Fertigungs- und Technologiezentrum mit einer Monatskapazität von bis zu 5.000 Registrierkassen eingeweiht.

Die neue Gesellschaft hat sich von Beginn an auf das Kerngeschäft elektronischer Registerkassen und Kassensystemen konzentriert. Neben der etablierten Handelsmarke Quorion gehören zu dem Unternehmen auch die OPTIMA Registrierkassen - ein angesehenes traditionelles Markenzeichen im Büromaschinenbau. Partner der Firma Quorion vertreiben sowohl Quorion- als auch Optima-Kassensysteme auf der ganzen Welt.

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