SEPA rechtzeitig vorbereiten
Die allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen und auch die Technik für den Inter-Banken-Verkehr gemäß SEPA (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, englisch: Single Euro Payments Area) sind mittlerweile geschaffen, jetzt gilt es rechtzeitig alle Stammdaten von Kunden und Lieferanten auf das einheitliche Format umzustellen. Wenn spätestens 2013 endgültig alle Geldtransfers - ob Lastschrift oder Überweisung - auch innerhalb Deutschlands auf SEPA-Basis funktionieren müssen, sollten auch in den SAP-Stammdaten die Voraussetzungen geschaffen sein.
Bei internationalen Transfers waren mit Hilfe von IBAN (International Bank Account Number; eindeutige, internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifyer Code, international standardisierter Code, zur Identifizierung von Bankverbindungen) in der Regel bereits alle notwendigen Informationen hinterlegt. Im inländischen Zahlungsverkehr bestand bislang allerdings dafür keine Notwendigkeit, weshalb viele diese Codes und Nummern gar nicht kannten.
Da hinter den standardisierten Code oder Nummernvergaben eine Logik steckt, können sämtliche Verbindungen automatisch generiert werden. Allerdings sei, so die cormeta-Experten, eine Gegenprobe dringend angeraten, denn neue Banken auf dem Markt (zum Beispiel aus einer Fusion) könnten nicht erkannt werden. Zahlungsanweisungen und Bankeinzug für SEPA basieren technisch auf XML und werden in den SAP-Stammdaten durch das Einrichten eines neuen Zahlungsweges hinterlegt. In SAP gibt es zudem die Transaktion IBANMD, die aus deutschen Kontoverbindungen automatisch die IBAN generiert. Über verschiedene Portale können diese dann auf Korrektheit überprüft werden.
Funktionsverlagerung: breiter Ansatz - komplexe Arbeit
Die zunehmende Internationalisierung der Unternehmen bringt Umstrukturierungen über Grenzen hinaus mit sich. Dabei können einzelne Aufgaben, einzelne Wirtschaftsgüter oder Funktionen von einer inländischen Unternehmenseinheit auf eine ausländische Einheit übergehen. Um die steuerlichen Ansprüche Deutschlands zu sichern, wird versucht, durch eine entsprechende Bewertung der übergehenden Wirtschaftsgüter die Besteuerungsgrundlage in Deutschland angemessen zuzuordnen.
Neu ist nicht nur, einzelne Wirtschaftsgüter, sondern zusammengehörende Wirtschaftsgüter als Paket zu erfassen. Dabei treten die Frage der Abgrenzung einer Funktion und die Bewertung von Chancen und Risiken hinzu. Die Praxis steht damit vor einer weiteren Herausforderung. Für das Rechnungswesen in den Unternehmen bedeutet das eine weitere Kraftanstrengung, um den Forderungen des Außensteuergesetzes nachzukommen.
"Deshalb möchte ich für dieses komplexe Problem sensibilisieren, damit Ihre Unternehmen rechtzeitig darauf vorbereitet sind, wenn das Gesetz in Ihrem Fall zur Anwendung kommen sollte", sagt Friedrich Aisenbrey, Wirtschaftsprüfer bei Aisenbrey, Weinläder & Partner in Pforzheim. "Das Gesetz ist sehr allgemein und breit angelegt. Daran werden die Betroffenen noch ihre "Freude" haben", so der Experte.
Der cormeta-Fachtag für das Rechnungswesen ist eine etablierte und erfolgreiche Veranstaltungsreihe, die auch im kommenden Jahr in Ettlingen ihre Fortsetzung finden wird.
Bild1: Zuhörer
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Rechnungswesen-Fachtag bei cormeta: Hoch konzentriert verfolgten die Teilnehmer die Vorträge rund um SEPA, steuerliche Funktionsverlagerung, Forderungsmanagement und Kassencockpit.
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http://www.pr-x.de/...
Bild2: Friedrich Aisenbrey
BU2:
Funktionsverlagerungen als Transferpaket: Wirtschaftsprüfer Friedrich Aisenbrey stellte auf dem Rechnungswesen-Fachtag der cormeta ag die neue, steuerlich relevante Funktionsverlagerung und deren Auswirkungen auf das Rechnungswesen dar.
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