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Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand

Seminar des Behörden Spiegel am 08.05.14, in Bonn

(PresseBox) (Bonn, )
Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand – IFG, UIG & Co.
08. Mai 2014, Bonn

Verschiedene formelle und materielle Gesetze regeln in Deutschland den Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand. Insoweit zu nennen sind insbesondere das Informationsfreiheitsgesetz (IFG des Bundes), das Umweltinformationsgesetz (UIG), das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sowie verschiedene Informationsfreiheitsgesetze der Länder. Daneben auch vereinzelte öffentliche Einrichtungen Informationsfreiheitssatzungen erlassen.

Es zeigt sich, dass es sich bei dieser Materie nicht um bundesweit einheitliches Recht handelt. Vielmehr ist das Informationsfreiheitsrecht horizontal und vertikal fragmentiert. Das bedeutet, dass es einerseits für bestimmte Sachmaterien spezielle Gesetze gibt (horizontale Fragmentierung). Andererseits existieren aufgrund des Bundesstaatsprinzips (Föderalismus) Bundes- und Landesgesetz zum Informationszugang nebeneinander.

Diese Vielfalt an Rechtsgrundlagen bedingt, dass vor dem Stellen eines Antrags auf Informationszugang das jeweils einschlägige Gesetz zu ermitteln ist, um anschließend die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Ablehnungsgründen. Denn diese sind in den verschiedenen Gesetzen unterschiedliche und abschließend geregelt und können nicht ohne weiteres vom Anwendungsbereich des einen Gesetzes auf den eines anderen übertragen werden.

Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt das Seminar grundlegendes Wissen darüber, wie und in welchem Umfang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage Zugang zu behördlichen Informationen erlangt werden kann.

Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:

- Allgemeiner Überblick – Grundlagen

- Informationszugang nach dem IFG
• Ziele des IFG
• „Jeder“ als Anspruchsberechtigter
• Die öffentliche Hand als Anspruchsverpflichtete
• Umfang des Informationsanspruchs
• Voraussetzungen des Informationsanspruchs
• Ablehnungsgründe
• Art des Informationszugangs
• Das Verwaltungsverfahren
• Rechtsschutz & Kosten

- Informationszugang nach dem UIG

- Informationszugang nach dem VIG

- Presserechtliche Auskunftsansprüche

Referent:
Rechtsanwalt Günther Pinkenburg, LL.M., Geschäftsführer, INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ort:
Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Bonn statt.

Preis:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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