08. Mai 2014, Bonn
Verschiedene formelle und materielle Gesetze regeln in Deutschland den Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand. Insoweit zu nennen sind insbesondere das Informationsfreiheitsgesetz (IFG des Bundes), das Umweltinformationsgesetz (UIG), das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sowie verschiedene Informationsfreiheitsgesetze der Länder. Daneben auch vereinzelte öffentliche Einrichtungen Informationsfreiheitssatzungen erlassen.
Es zeigt sich, dass es sich bei dieser Materie nicht um bundesweit einheitliches Recht handelt. Vielmehr ist das Informationsfreiheitsrecht horizontal und vertikal fragmentiert. Das bedeutet, dass es einerseits für bestimmte Sachmaterien spezielle Gesetze gibt (horizontale Fragmentierung). Andererseits existieren aufgrund des Bundesstaatsprinzips (Föderalismus) Bundes- und Landesgesetz zum Informationszugang nebeneinander.
Diese Vielfalt an Rechtsgrundlagen bedingt, dass vor dem Stellen eines Antrags auf Informationszugang das jeweils einschlägige Gesetz zu ermitteln ist, um anschließend die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Ablehnungsgründen. Denn diese sind in den verschiedenen Gesetzen unterschiedliche und abschließend geregelt und können nicht ohne weiteres vom Anwendungsbereich des einen Gesetzes auf den eines anderen übertragen werden.
Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt das Seminar grundlegendes Wissen darüber, wie und in welchem Umfang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage Zugang zu behördlichen Informationen erlangt werden kann.
Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:
- Allgemeiner Überblick – Grundlagen
- Informationszugang nach dem IFG
• Ziele des IFG
• „Jeder“ als Anspruchsberechtigter
• Die öffentliche Hand als Anspruchsverpflichtete
• Umfang des Informationsanspruchs
• Voraussetzungen des Informationsanspruchs
• Ablehnungsgründe
• Art des Informationszugangs
• Das Verwaltungsverfahren
• Rechtsschutz & Kosten
- Informationszugang nach dem UIG
- Informationszugang nach dem VIG
- Presserechtliche Auskunftsansprüche
Referent:
Rechtsanwalt Günther Pinkenburg, LL.M., Geschäftsführer, INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ort:
Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Bonn statt.
Preis:
450,- Euro zzgl. MwSt.
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