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Zeitverträge im Öffentlichen Dienst

Seminar des Behörden Spiegel am 05.11.2014, in Bonn

(PresseBox) (Bonn, )
Zeitverträge im Öffentlichen Dienst
Alles rund um den befristeten Arbeitsvertrag
05. November 2014, Bonn

Das befristete Arbeitsverhältnis wird immer mehr zum ‚Normalfall’ im Arbeitsrecht. Die Personalverantwortlichen müssen daher dieses komplizierte Teilrechtsgebiet gut beherrschen. Die Arbeitnehmer-/innen und die Personalvertretungen sollten ‚ihre Rechte’ kennen.
Das TzBfG vom 1.1.2001 hat sich in der Praxis bestens bewährt und die Rechtsprechung hat viele Probleme geklärt, so dass man zwischenzeitlich von einer ausgebildeten Rechtslandschaft spricht. Der 7. Senat des BAG hat grundlegende Entscheidungen zum TzBfG in jüngster Zeit abgesetzt. Erinnert sei nur an die Entscheidungen zur „Zuvor-Beschäftigung“ des § 14 Abs. 2 TzBfG oder die sog. Missbrauchskontrolle bei „Kettenbefristungen.
Der Referent stellt daher systematisch die §§ 14 – 21 TzBfG vor. Auch werden die für die Praxis wichtigen Entscheidungen des BAG’s vorgestellt und der Instanzgerichte.
Danach werden die §§ 30, 31 und 32 TVöD/TV-L vorgestellt und evtl. Konkurrenzen.

Also ein Seminar aus der Praxis für die Praxis.

Themenüberblick, 10:00-17:00 Uhr:

1. Systematik der Befristungsgründe
• Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG
• Katalog der Sachgründe – abschließend im Gesetz geregelt?
• Sachgrundlose Befristung nach dem § 14 Abs. 2 TzBfG
• Sachgrundlose Befristung nach dem § 14 Abs. 2a TzBfG
• Sachgrundlose Befristung nach dem § 14 Abs. 3 TzBfG

2. Fallstricke bei der Vertragsgestaltung
• Form- und Vertragsgestaltungsfragen
• Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG
• „Reparatur“ von Formfehlern

3. Beendigung von Zeitverträgen
• Beendigungsfragen
• Kündigung von Zeitverträgen
• Rechtsfolgen unwirksamer Befristung
• Risikovermeidung und Konsequenzen bei Weiterbeschäftigung nach Fristablauf

4. Zeitverträge nach dem TVöD/TV-L
• Die Befristungsgrundnorm des § 30 TVöD/TV-L
• Die Befristungserweiterungen durch die §§ 31 und § 32 TVöD/TV-L: „Führung auf Probe/Zeit“
• Kommentierung der TVöD/TV-L-Befristungs-Regelungen
• Befristungsrecht und AGG – weiter als der § 4 Abs. 2 TzBfG?

5. Wichtige Urteile der Arbeitsgerichte
• Zuvor-Beschäftigungsverbot (3 Jahre)
• Missbrauchskontrolle – wie lange ist lang?

Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator

• Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
• Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
• Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
• Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
• Experte im Eingruppierungsrecht

Ort:
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de

Preis:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über verschiedene elektronische Newsletter für die jeweiligen Zielgruppen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur aktuellen Information.

Zudem veranstaltet der Behörden Spiegel Kongresse und Tagungen, auf denen die oben beschriebenen Themen mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und aktuelle Entwicklungen analysiert werden können. Eine enge Verzahnung von Zeitungs- und Online-Redaktion mit der Programmleitung der Veranstaltungen sorgt für anspruchsvolle und aktuelle Inhalte.

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