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Softwarelizenzmanagement der öffentlichen Hand

Seminar des Behörden Spiegel am 25.09.13, in Berlin

(PresseBox) (Bonn, )
Softwarelizenzmanagement der öffentlichen Hand
25. September 2013, Maritim proArte Hotel, Berlin

Angesichts angespannter Haushaltslage und leerer Kassen stellt sich zunehmend auch innerhalb der öffentlichen Hand die Frage nach einem effizienten Lizenzmanagement. Umso wichtiger wird dies angesichts immer komplexerer Lizenzmodelle der großen Hersteller von Standardsoftwareprodukten. Aufgrund weitgehend eingetretener Sättigung der Märkte mit Software erschließen sich die Softwarehersteller in den letzten Jahren neue Einnahmequellen vor allem durch immer ausgefeiltere Lizenzmodelle. Als ebenso einträglich haben die Hersteller aber auch die regelmäßige Prüfung der Einhaltung der Lizenzbedingungen erkannt. Einige Hersteller sind bereits standardmäßig zu jährlichen Audits übergegangen, weitere werden folgen. Aber auch die herstellerseitige Lizenzberatung, z. B. durch Software Advisors oder Software Asset Management Spezialisten der Hersteller, nimmt zu. Nicht immer trägt diese den tatsächlichen und vor allem den rechtlichen Gegebenheiten Rechnung – so ist kaum zu erwarten, dass ein Hersteller die rechtliche Unwirksamkeit von Regelungen in Lizenzverträgen, z. B. von Übertragungsverboten bei der Prüfung des Lizenzumfangs zu Gunsten der Behörde berücksichtigt.

Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Lizenzierung von Software und die sich daraus ergebenden praktischen Fragen des Lizenzmanagements. Dabei werden aus Praxissicht auch häufig vernachlässigte Themen betrachtet, wie die Kompatibilitätsprüfung bei der Verwendung von Open-Source-Software. Die Teilnehmer sollen ebenfalls von der praktischen Erfahrung des Referenten bei Software-Audits auf beiden Seiten profitieren.

Weiteres Spezialthema ist der Umgang mit Lizenzen aus den Konditionenverträgen des Bundes mit Microsoft, aufgrund derer ein Großteil der innerhalb der öffentlichen Hand verwendeten Microsoft-Lizenzen beschafft wurde und wird.

Themenüberblick, 09:30 – 17:30 Uhr:

Die Liste der zu behandelnden Themen sowie auch der Zeitrahmen werden jeweils in Abhängigkeit von den zu Beginn des Seminars von den Teilnehmern geäußerten Wünschen gestaltet, so dass es sowohl zu einer anderen Reihenfolge der Themen als auch zu unterschiedlichen Zeitansätzen für die Themenkreise kommen kann.

Kurzeinführung in das Softwareurheber- und Softwarevertragsrecht
• Rechtsnatur von „Softwarelizenzverträgen“
• typische Vertragsgestaltungen
• Lizenzarten (z. B. OEM-Lizenzen, Volumenlizenzen)
• Übertragbarkeit von Lizenzen, Möglichkeiten und Grenzen
• Folgen von Lizenzverstößen

Verwaltung von Softwarelizenzen
• Bestandsermittlung und Compliance-Checks: Abgleich installierter Umfang vs. Lizenzumfang
• Bestandsverwaltung, Anforderungen an die Dokumentation
• Lizenznachweise, praktische Sicherung der Lizenzbedingungen, typische Anforderungen der Hersteller
• Fristenverwaltung, z. B. für auslaufende Pflegeverträge, ggf. Optionen bzw. Kündigungsfristen bei gemieteter Software bzw. ASP-/Cloud- und ähnlichen Lizenzmodellen
• Probleme der Softwareverteilung, z. B. Verwendung von Lizenzschlüsseln, zusätzliche erforderliche Kopien
• Umgang mit Unter- und sonstigen Fehllizenzierungen, Verhaltenstipps bei Audits

Verlagerung/Übertragung von Lizenzen
• behördeninterne Verlagerung von Lizenzen
• Übertragung von Lizenzen innerhalb der öffentlichen Hand
• Übertragung von Lizenzen an Dritte außerhalb der öffentlichen Hand

Thema Gebrauchtsoftware: Was geht, was geht nicht nach der Entscheidung des EuGH

Lizenzmanagement bei Open-Source-Software – ein Widerspruch in sich?
• Kompatibilitätsprüfung
• weitere Merkpunkte beim Einsatz von OSS

Spezialfall: Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Nutzungsrechten aus den Konditionenverträgen des Bundes mit Microsoft

Referent:
Rechtsanwalt Norman Müller,
TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt

Ort:
Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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