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Das Widerspruchsverfahren sicher durchführen

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 20.06.13, in Bonn

(PresseBox) (Bonn, )
Das Widerspruchsverfahren sicher durchführen
20. Juni 2013, Gustav-Stresemann-Institut, Bonn

In zahlreichen Bundesländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen als dem größten Bundesland, ist das Widerspruchsverfahren in 2007 abgeschafft worden. Für die Mitarbeiter/Innen der Sozial-fachbereiche in Kommunen und Kreisen, die sich insbesondere mit dem SGB II und dem SGB XII zu befassen haben, gilt das Widerspruchsverfahren, das einem möglichen späteren Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist, jedoch weiterhin. Für diese Mitarbeiter/Innen ist es demnach entscheidend, dass die von ihnen abgefassten Widerspruchsbescheide sowohl von der Form als auch der materiellen Begründung her rechtssicher abgefasst sind. Auf diese Weise lassen sich Fehler in einem späteren Verfahren vor dem Sozialgericht vermeiden.

Schwerpunkte im Seminar sind zunächst die Erläuterung des Zwecks des Widerspruchsverfahrens, die Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Widerspruch sowie die Anforderungen an dessen Begründetheit. Anschließend wird ausführlich auf die Anfertigung eines Abhilfe- sowie eines Widerspruchsbescheides eingegangen. Dabei wird besonderer Wert auf den richtig abgefassten Tenor gelegt. Abschließend wird noch auf die Problematik eingegangen, inwieweit ein Widerspruchsbescheid gegenüber dem Ausgangsbescheid eine Verschlechterung für den Widerspruchsführer mit sich bringen kann.

Einen besonderen Bezug zur Praxis erfährt das Seminar dadurch, dass an die Teilnehmer im 2. Teil der Veranstaltung ein Aktenfall ausgegeben wird, auf dessen Grundlage sie in Klein-gruppen einen vollständigen Widerspruchsbescheid mit Tenor, materiell rechtlicher Begrün-dung und Rechtsbehelfsbelehrung erarbeiten sollen. Dieser Widerspruchsbescheid wird anschließend besprochen. Auf diese Weise können die Teilnehmer ihr während des Seminars erworbenes Wissen direkt in die Praxis umsetzen.

Themenüberblick, 09:30 – 17:30 Uhr:
• Zweck des Widerspruchsverfahrens
• Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerspruchs
• Begründetheit des Widerspruchs
• Anfertigung eines Abhilfe-/Widerspruchsbescheids
• Verschlechterung im Widerspruchsverfahren
• Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren
• Praktische Übung: Erarbeiten eines Widerspruchsbescheides anhand eines Aktenfalls

Die Teilnehmer werden gebeten, folgende Gesetzestexte zum Seminar mitzubringen:
SGB II, SGB X, SGB XII und das SGG.

Referent:
Rechtsanwalt Stefan Hange, Erster Beigeordneter und Rechtsamtsleiter a.D.

Ort:
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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