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Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Seminar des Behörden Spiegel am 16.05.14, in Düsseldorf

(PresseBox) (Bonn, )
Ein Jahr Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
16. Mai 2014, Düsseldorf

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) wirft im täglichen Umgang sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch Bietern viele Fragen und Anwendungsprobleme auf. Beispiele sind:

■Welche Verpflichtungserklärungen müssen Auftraggeber fordern bzw. Bieter einreichen?
■Wann und wie sind die Verpflichtungserklärungen zu fordern?
■Was passiert, wenn Bieter “falsche Erklärungen” abgeben?
■Wie müssen die Vorgaben zur Zahlung des Mindestlohns oder zur Frauenförderung praktisch im Betrieb umgesetzt werden? Was müssen Auftragnehmer dokumentieren?
■Verschiedene Klagen wurden gegen das Gesetz eingereicht und sind zum Teil noch anhängig. Unter anderem liegt das TVgG NRW, wie auch das Vergabegesetz des Landes Rheinland-Pfalz, dem EuGH vor. Dieser wird prüfen, ob die Verpflichtung in den Gesetzen, dass Bieter ihren Arbeitnehmern bestimmte Mindestlöhne zahlen müssen, gegen Europarecht verstößt.
Was bedeutet das für die Praxis – jetzt und in Zukunft?

Roswitha Brackmann, Richterin und stellvertretende Vorsitzende des Vergabesenats des OLG Düsseldorf, wird aus der Rechtsprechung, die bereits zum TVgG NRW ergangen ist, berichten.

Jasmin Deling, Referatsleiterin im Referat für Vergaberecht und TVgG NRW im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, wird über die derzeitigen Überlegungen zur Überarbeitung des TVgG NRW referieren.

Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ., erörtert im Anschluss Praxisfragen und zeigt “Fallen” auf. Gern können Teilnehmer vorab Fragen einreichen, die dann als Teil des Vortrags beantwortet werden.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die tagtäglich mit dem Gesetz in Berührung kommen – sowohl auf Bieter- als auch auf Auftraggeberseite.

Seminarzeit: 10:30 Uhr – 14:30 Uhr

Ort:
Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.heuking.de
Besucherparkplätze stehen in der Tiefgarage zur Verfügung

Gebühr:
150,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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