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1. Bundeskongress zum Glücksspielwesen

Neue Glücksspielregulierung in Deutschland im Zeichen des Verbraucherschutzes

(PresseBox) (Bonn, )
Am 15.und 16. März 2016 fand in Berlin im dbb Forum der 1. Bundeskongress zum Glücksspielwesen statt. Aus Sicht der Teilnehmer und des Veranstalters war der Kongress ein voller Erfolg. Die vom Behörden Spiegel und seiner Fachzeitschrift „Beiträge zum Glücksspielwesen“ initiierte und durchgeführte Veranstaltung stand ganz im Zeichen der Frage, wie eine neue deutsche Glücksspielregulierung gestaltet sein muss, um aktuellen Verbraucherschutzanforderungen gerecht zu werden. Dass dies aktuell nicht so ist und allein deshalb dringend ein völlig neuer Ansatz für eine Regulierung gefunden werden muss, wurde unisono von allen Referenten betont.

Bereits in seiner Ansprache zum Vorabendempfang machte der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, deutlich, dass der Verbraucherschutz anerkennt, dass die Teilnahme an Glücksspielen für eine sehr große Verbrauchergruppe in Deutschland gelebte Realität ist und für die übergroße Mehrheit dieser Menschen eine völlig normale Nutzung einer Unterhaltungsdienstleistung darstellt, die keine Probleme verursacht. Für diese Gruppe ist es richtig und wichtig, die bisher nicht vertieft genug geführte Diskussion um die Einbeziehung moderner Verbraucherschutzstandards, so z.B. zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz, jetzt intensiv zu beginnen.

Den Auftakt der eigentlichen Konferenz am 16. März bildete der Vortrag von Hessens Innenminister Peter Beuth, der den mehr als 140 Vertretern aus öffentlicher Verwaltung, Politik, Prävention und Suchthilfe, Wissenschaft und Glücksspielwirtschaft die Grundzüge seines am tags darauf in der Ministerpräsidentenkonferenz diskutierten Vorschlags für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorstellte. Diese Regelung, die aus seiner Sicht der dringend nötige erste Versuch einer umfassenden, transparenten und diskriminierungsfreien Regulierung aller in Deutschland angebotener Glücksspielformen darstellt, ist unter anderem mit der Forderung nach einer eigenen Anstalt öffentlichen Rechts als zentrale Glücksspielregulierungsbehörde verbunden.

Hinweise aus dem Publikum, dass der Vorschlag nur dann der richtige Beginn einer wichtigen und nötigen Diskussion um ein neues Glücksspielrecht sein kann, wenn z.B. auch das größte Segment des deutschen Glücksspielmarktes, die Geldgewinnspielgeräte, transparent und diskriminierungsfrei in dieser Regulierung – und damit z.B. auch im geplanten Beirat der Aufsichtsbehörde – berücksichtigt sein müssen, nahm Minister Beuth sehr ernst. Er betonte, dass noch eine Reihe von Diskussionen nötigt sein werden, bevor ein neuer Staatsvertrag unterzeichnet werden kann. Sein Vorschlag solle hierfür nur der Auftakt sein.

In einem hochkarätig besetzten Wissenschaftspanel beleuchtete der Kongress das Thema des Verbraucherschutzes im Glücksspielwesen aus drei sehr unterschiedlichen Perspektiven. Der Suchtwissenschaftler Prof. Gerhard Bühringer (TU Dresden) machte an Hand der Analyse vorliegender epidemiologischer Befunde deutlich, dass es keinen empirischen Zusammenhang zwischen Angebotsmenge und dem Ausmaß von Glücksspielproblemen gibt. Die sogenannte Prävalenz pathologischen Glücksspiels liegt seit Beginn der Messungen im Jahr 2007 auf stabilem, im internationalen Maßstab niedrigem Niveau von 0,3 bis 0,5 Prozent der Bevölkerung. Bühringer stellte deshalb fest, dass die bisherigen Versuche, dieses Problemausmaß mit dem Mittel der Angebotsreduzierung weiter zu senken, „vorsichtig formuliert wenig effektiv war“. Er plädiert deshalb für die Einführung von Qualitätskriterien für Anbieter, Angebot und Glücksspielumfeld, für die er auch einen ersten Vorschlag unterbreitete.

Zu den gleichen empirischen Befunden, allerdings bezogen auf die USA, kommt auch Prof. Bo Bernhard, Executive Director des International Gambling Institute der University of Las Vegas. Im Zentrum seines Vortrages standen allerdings die positiven ökonomischen Effekte einer starken und konsequenten Glücksspielregulierung. Er spricht von den „Government Regulator Heros“ – den Helden der Glücksspielregulierung – denen es gelungen ist, aus einem illegalen, kriminellen Angebot einen der profitabelsten und sichersten Industriezweige in den USA zu entwickeln. Allein in Las Vegas sind auf der Basis dieser sehr strengen und konsequenten Gesetzgebung mehr als 375.000 Vollzeitarbeitsplätze und versteuerte Gewinne von mehr als 16 Mrd. US Dollar pro Jahr entstanden.

Prof. Michael Häfner, Professor für Kommunikationspsychologie an der Universität der Künste Berlin, beschloss die wissenschaftliche Runde mit einem Ausblick, wie die Werbung für Glücksspielangebote nach Verbraucherschutzgesichtspunkten reguliert werden sollte. Er entmystifizierte hierfür zunächst die existierenden Wirkungszuschreibungen und machte deutlich, dass Werbung nur einen sehr begrenzten Einfluss auf das tatsächliche Verbraucherverhalten hat. Er zeigte parallel dazu aber auch auf, dass alle bisherigen Versuche von sogenannter Restriktionskommunikation auch in anderen Regulierungsumfeldern (Tabak, Alkohol) eher die gegenteilige Wirkung beim Verbraucher gezeigt hätten. Er plädierte deshalb für eine sehr sorgfältige und durch empirische Forschung flankierte Werbegesetzgebung, die u.a. deutlich zwischen der Werbung für Glücksspiele und der Werbung innerhalb von Glücksspielangeboten unterscheidet. Dabei sei jedoch nicht in Frage zu stellen, dass Kinder und Jugendliche sowie andere besonders gefährdete Personengruppen (z.B. Spielsüchtige) besonderen Schutz benötigen.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion machten Axel Weber, Leiter der Unternehmenskommunikation von WestLotto, und Robert Hess, Geschäftsführer der Schmidtgruppe (Aufsteller und Hersteller von Geldspielgeräten), deutlich, dass es an der Zeit ist, einen qualifizierten Dialog zwischen privaten und staatlichen Glücksspielanbietern über die Ausgestaltung einer am Verbraucherschutz orientierten Glücksspielregulierung zu führen. Bei allen in der Natur des jeweiligen Angebots liegenden Perspektivunterschieden, sei man hier eventuell, z.B. bei der Akzeptanz und Begründung des Lottomonopols, schon viel näher zusammen, als aktuell öffentlich wahrgenommen.

Knut Walter, Inhaber des Beratungsunternehmens Scientific Affairs, blickte vergleichend auf die Glücksspielregulierungen in Dänemark und Ontario (Kanada), um zu dem Schluss zu kommen, dass es auf unterschiedlichen Wegen bereits gelungen ist, eine Pluralität von staatlichem und privatem Glücksspielangebot regulatorisch zu ermöglichen. Die damit verbundenen Möglichkeiten könnten zum Teil auch zu Markterweiterungen führen können, von denen besonders die staatlichen Lotterien profitieren. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass eine undifferenzierte Ausweitung des Lotterieangebotes in privatwirtschaftliche Angebotsformen, zu einer schrittweisen Aushöhlung der Argumentation des Lottomonopols führen werden und deshalb kritisch zu betrachten seien. Welchen Weg man zu einem regulierten, ausgewogenen pluralistischen Glücksspielmarkt auch wählt, die juristischen und technologischen Herausforderungen sind aus Walters Sicht so umfassend, dass sie nur durch eine zentrale, sehr gut personell und technisch ausgestattete Regulierungsbehörde zu meistern sind.

Wie diese Behörde rechtlich einzuordnen und zu begründen ist, zeigte Prof. Gregor Kirchhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg, auf. In seiner Problemanalyse wurde zunächst deutlich, dass er die verfassungsrechtlichen Bedenken des VGH Kassel und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes in Bezug auf das aktuelle Glücksspielkollegium teilt. Schon allein deshalb ist aus seiner Perspektive die Installation einer Anstalt öffentlichen Rechts mit einer verfassungskonformen politischen Aufsicht zwingend.

Prof. Dr. Patrick Sensburg, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU), entwarf in der Diskussion mit Uwe Proll, dem Herausgeber und Chefredakteur des Behörden Spiegel, seine Vorstellungen von Verbraucherschutz im Glücksspielwesen. Zum einen sind diese von der festen Überzeugung geprägt, dass Verbraucherschutz in erster Linie die Einbeziehung aller Angebotsformen in eine Regulierung bedeutet, denn nur dann sind hohe Qualitätsmaßstäbe überhaupt durchsetzbar. Diese Qualitätsanforderungen müssen für ihn dann zwingend – und hier kommen deutlich seine Erfahrungen als Vorsitzender des NSA Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum tragen – die Bereiche IT-Sicherheit und Datenschutz umfassen. Gerade durch die Regulierung von Online-Glücksspielangeboten müssten diese Themengebiete qualifiziert und in einer komplett neuen Gesetzgebung geregelt werden, so Sensberg.

Nach der überaus positiven Resonanz auf die erstmalig ausgetragene Veranstaltung werden der Behörden Spiegel und die Fachzeitschrift "Beiträge zum Glücksspielwesen" auch im März 2017 wieder einen Bundeskongress zum Glücksspielwesen in Berlin ausrichten.

Sämtliche Präsentationen der Referenten sind unter:

www.gluecksspielwesen.de/kongress/praesentationen per Download abrufbar.

Der Bundeskongress zum Glücksspielwesen stand in diesem Jahr stand ganz im Zeichen der Frage, wie eine neue deutsche Glücksspielregulierung gestaltet sein muss, um aktuellen Verbraucherschutzanforderungen gerecht zu werden.

Er berücksichtigt nicht nur Themen wie Zulassung, Suchtprävention, Europakonformität sowie rechtliche- und steuerliche Aspekte, sondern verfolgt auch das Ziel, alle Akteure rund um das Thema Glücksspielwesen zusammenzubringen: Legislative, Exekutive und Judikative, aber auch Wissenschaftler aus der Rechtwissenschaft, der Psychologie und Suchtpräventionen genauso wie die zulassenden Behörden, auf operativer Ebene die kommunale Seite. Auch Lottogesellschaften, Spielcasinos, Automatenhersteller oder -betreiber, Sportwetten-Anbieter, ob bei Pferd oder Fußball, sowie Soziallotterien spielen hier eine Rolle.

Der Bundeskongress zum Glücksspielwesen findet einmal im Jahr in Berlin statt, nächster Termin ist März 2017. Die Veranstaltung wird vom Behörden Spiegel und der von der Verlagsgruppe herausgegebenen Fachzeitschrift Beiträge zum Glücksspielwesen getragen.

Die aktuelle Diskussion und Berichterstattung zum Glücksspielwesen ist häufig mit Vorurteilen belastet und subjektiv. Insbesondere durch den anstehenden neuen Glücksspielstaatsvertrag wird das Thema in Zukunft aber immer mehr an Bedeutung gewinnen. Ein objektives und unparteiisches Fachmedium für die Branche und ihren Interessenkreis scheint daher sinnvoll.

Die neue Zeitschriftenreihe "Beiträge zum Glücksspielwesen" soll zur Versachlichung der Diskussion beitragen und für das Glücksspielwesen eine Plattform schaffen, auf der Wissenschaft, Verwaltung, Praxis und Rechtsprechung einen sachlichen Austausch führen können.

Zielgruppe der Zeitschrift sind die zuständigen Funktionsträger im politischen Bereich auf (EU-,) Bundes- Landes- und kommunaler Ebene. Daneben sind auch Fachleute in Wissenschaft und Suchthilfepraxis, Journalisten, Unternehmen, Verbände und Akteure aus der Branche angesprochen.

www.gluecksspielwesen.de

 

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