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GRW-Investitionsförderung 2014 - 2020

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Im zentralen Förderinstrument für Investitionen in strukturschwachen Regionen Deutschlands setzt sich der Trend steigender Antragshürden bei gleichzeitig sinkenden Fördersätzen auch in der neuen Förderperiode 2014 ‑ 2020 fort. Ihre Chancen auf Zuschüsse sollten investierende Unternehmen dennoch nicht ungenutzt lassen.

Für wen ist GRW interessant?

Nach wie vor bleibt die GRW-Investitionsförderung interessant für alle Unternehmen, die in einer strukturschwachen Region gemäß der Fördergebietskarte des Bundes investieren und ihre Produkte überregional absetzen (mit Ausnahme einzelner Branchen). Dazu gehört heute vor allem Ostdeutschland, aber auch bayerische Grenzregionen zur Tschechischen Republik und einzelne Landkreise in Nordwestdeutschland, Nordhessen, dem Ruhrgebiet und Rheinland-Pfalz.

Was muss bei GRW beachtet werden?

Beziehen Sie eine Antragstellung bereits frühzeitig in Ihre Investitionsplanung mit ein, um die Förderchancen zu erhöhen. Das Programm ist komplex und unserer Erfahrung nach vergeben deshalb viele Unternehmen einen erheblichen Teil ihrer Zuschüsse oder halten sich unnötig lang mit der Beantragung auf. Auch für Unternehmen, die mit staatlichen Förderbanken in Kontakt sind oder schon einmal GRW-Anträge gestellt haben, hält die Antragstellung immer wieder Überraschungen bereit.

Was ändert sich ab 2015?

Auch in Zukunft wird die Antragstellung nicht einfacher. Vor allem große und ostdeutsche Unternehmen stellen die Bedingungen der Förderperiode 2014 - 2020 vor neue Herausforderungen. Die Fördersätze sind im Vergleich zur vorherigen Förderperiode abermals gesunken. Die Antragsvoraussetzungen wurden in vielen Details nachjustiert und bieten so zwar auch neue Chancen. Im Großen und Ganzen ist das Anforderungsniveau aber weiter gestiegen. Beispielsweise reicht für Großunternehmen eine bloße Erweiterungsinvestition nicht mehr für einen Antrag, wenn nicht eine Diversifizierung der Produktpalette nachgewiesen werden kann.

Dies sind die Förderhöchstsätze nach Unternehmensgröße:

Bis 2018:

Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: 35 %
Unternehmen zwischen 51 und 250 Mitarbeiter: 25 %
Unternehmen über 250 Mitarbeiter: 15 %

Ab 2018:

Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: 30 %
Unternehmen zwischen 51 und 250 Mitarbeiter: 20 %
Unternehmen über 250 Mitarbeiter: 10 %

Sprechen Sie uns zu den neuen Bedingungen unverbindlich an.

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