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Moderne Technik erhöht Beweiswert digitalisierter Patientenakten

(PresseBox) (Berlin, )
Der elektronische Datenaustausch im Gesundheitswesen wächst rasant und moderne Arztpraxen stellen ihre Systeme vermehrt auf papierlose Patientenakten um. Was in der Theorie ganz einfach klingt, wirft in der Praxis jedoch einige Fragen auf. Insbesondere in Bezug auf Ersetzendes Scannen gibt es noch immer Unklarheiten darüber, welche Verfahren eine Revisionssicherheit garantieren und welche Vorkehrungen getroffen werden müssen. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich daher erneut mit diesem Thema auseinandergesetzt und ihre „Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ aktualisiert.

Anlass für die neue Fassung war vor allem das seit Februar 2013 geltende Patientenrechtegesetz, die elektronische Dokumentation der ärztlichen Behandlung wird erstmals gesetzlich regelt. Laut § 630 f Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch dürfen Patientenakten auch elektronisch geführt werden, solange der Arzt die Manipulationsfreiheit der Akte sicherstellt, indem er eine Software anwendet, die alle nachträglichen Änderungen automatisch kenntlich macht. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass einem eingescannten Arztbrief vor Gericht noch immer ein geringer Beweiswert zukommt, als unterzeichneten Originaldokumenten.

Trotz der unsicheren Rechtslage werden immer mehr Originaldokumente ausschließlich digital dokumentiert und archiviert. Grund hierfür sind die enormen Kosten-, Zeit- und Raumeinsparungen, die durch Ersetzendes Scannen erreicht werden können. Um die Position des Arztes in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu stärken, werden daher von Experten verschiedene organisatorische und technische Maßnahmen empfohlen. „Der Schlüssel zu beweiskräftigen, elektronischen Dokumenten sind qualifizierte elektronische Signaturen und Zeitstempel“, weiß Marc Gurov, CEO des Technologieführers OpenLimit SignCubes AG. „Moderne Sicherheitslösungen zum Ersetzenden Scannen gemäß TR RESISCAN ermöglichen einfaches und schnelles Signieren elektronischer Dokumente per Mausklick. Der Arzt erhält einen Signaturgesetz-konformen Kartenleser, eine qualifizierte Signaturkarte sowie eine Software für Einzel- oder Stapelsignaturen und kann Dokumente so komfortabel durch PIN-Eingabe unterschreiben“, erklärt der Spezialist für rechtssichere Scanprozesse.

Die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer rät Ärzten, sich vor Umstellung auf eine papierfreie Praxis professionell über Möglichkeiten der IT-Sicherheit beraten zu lassen.

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Die OpenLimit SignCubes AG wurde im Jahr 2002 gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der börsennotierten OpenLimit Holding AG. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Baar, Schweiz und eine Tochtergesellschaft in Berlin, Deutschland. Die Unternehmensgruppe beschäftigt mehr als 60 hochqualifizierte Mitarbeiter.

OpenLimit steht für den sicheren elektronischen Handschlag. Wir ermöglichen mit unseren Technologien, dass Menschen und Maschinen weltweit ohne Einschränkungen sicher, nachweisbar und identifizierbar kommunizieren können. Wir entwickeln Basistechnologien und Produkte in den folgenden Bereichen: rechtssichere Signaturverfahren, digitale Langzeitarchivierung, sichere Datenübertragung und digitale Identitäten. Unsere Lösungen sind integraler Bestandteil von Produkten der führenden Hersteller von IT-Anwendungen und erreichen Unternehmen, Behörden, Institutionen sowie private Haushalte. Um unsere Mission eines sicheren elektronischen Handschlages zu verwirklichen, gehen wir gezielte strategische Entwicklungs- und Vertriebspartnerschaften ein.
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