Anlass für die neue Fassung war vor allem das seit Februar 2013 geltende Patientenrechtegesetz, die elektronische Dokumentation der ärztlichen Behandlung wird erstmals gesetzlich regelt. Laut § 630 f Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch dürfen Patientenakten auch elektronisch geführt werden, solange der Arzt die Manipulationsfreiheit der Akte sicherstellt, indem er eine Software anwendet, die alle nachträglichen Änderungen automatisch kenntlich macht. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass einem eingescannten Arztbrief vor Gericht noch immer ein geringer Beweiswert zukommt, als unterzeichneten Originaldokumenten.
Trotz der unsicheren Rechtslage werden immer mehr Originaldokumente ausschließlich digital dokumentiert und archiviert. Grund hierfür sind die enormen Kosten-, Zeit- und Raumeinsparungen, die durch Ersetzendes Scannen erreicht werden können. Um die Position des Arztes in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu stärken, werden daher von Experten verschiedene organisatorische und technische Maßnahmen empfohlen. „Der Schlüssel zu beweiskräftigen, elektronischen Dokumenten sind qualifizierte elektronische Signaturen und Zeitstempel“, weiß Marc Gurov, CEO des Technologieführers OpenLimit SignCubes AG. „Moderne Sicherheitslösungen zum Ersetzenden Scannen gemäß TR RESISCAN ermöglichen einfaches und schnelles Signieren elektronischer Dokumente per Mausklick. Der Arzt erhält einen Signaturgesetz-konformen Kartenleser, eine qualifizierte Signaturkarte sowie eine Software für Einzel- oder Stapelsignaturen und kann Dokumente so komfortabel durch PIN-Eingabe unterschreiben“, erklärt der Spezialist für rechtssichere Scanprozesse.
Die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer rät Ärzten, sich vor Umstellung auf eine papierfreie Praxis professionell über Möglichkeiten der IT-Sicherheit beraten zu lassen.
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