In diesem Zusammenhang weist die OEKO-TEX® Gemeinschaft explizit darauf hin, dass Prüfungen auf verbotene Azo-Farbmittel schon seit Einführung des OEKO-TEX® Standards 100 im Jahr 1992 Bestandteil des Anforderungskataloges sind. Alle OEKO-TEX® Institute legen bei jedem Zertifizierungsprozess ein besonderes Augenmerk auf den Prüfparameter "verbotene Azo-Farbmittel". Die vorgesehene japanische Gesetzgebung zu verbotenen Azo-Farbmitteln wird von Textilien und Materialien, welche die strengen Anforderungen des OEKO-TEX® Standards 100 einhalten, bereits jetzt vollumfänglich abgedeckt. Anzumerken ist zudem, dass die Anforderungen im OEKO-TEX® Standard 100 mit einem Grenzwert von 20 mg/kg (Bestimmungsgrenze) sogar noch strenger gefasst sind als der aktuelle Vorschlag des japanischen Ministeriums. Damit geht der OEKO-TEX® Standard auch deutlich über die in Europa geltende Gesetzgebung hinaus - und zwar sowohl hinsichtlich des geforderten Grenzwertes als auch bezüglich der Anzahl der abgedeckten krebserregenden Arylamine.
Die Notifizierung an die World Trade Organization findet sich unter: http://www.sfs.fi/...
Die neueste Ausgabe der OEKO-TEX® Standard 100 Prüfkriterien und Grenzwerte kann jederzeit unter www.oeko-tex.com/grenzwerte eingesehen werden.
Weitere Informationen zur OEKO-TEX® Standard 100 Zertifizierung erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.oeko-tex.com oder von einem der weltweiten OEKO-TEX® Institute und Kontaktbüros (www.oeko-tex.com/institute).