Der Fördertopf ist derzeit noch gut gefüllt. Doch die Erfahrungen der letzten Förderperioden haben gezeigt, dass gerade gegen Ende des Zeitraums Autofahrer verstärkt von dem Angebot Gebrauch machen. Ist der Fördertopf leer, bleibt auch das Portemonnaie leer. Laut der entsprechenden Förderrichtlinie vom 23. Dezember 2015 können nach dem unabdingbaren Einbau des Filters bis zum 30. September die Anträge auf die Prämie dann noch bis zum 15. November 2016 gestellt werden. Für die Bearbeitung der Anträge ist auch in dieser Förderperiode wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Die Prämie können sich Autofahrer schnell und unkompliziert wie in den vergangenen Förderperioden sichern:
- Filter bis zum 30. September in einer Werkstatt mit Berechtigung zur Abgasuntersuchung einbauen lassen
- Nachrüstung von der Werkstatt oder einem Sachverständigen bescheinigen lassen
- Technische Verbesserung mit Datum von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein eintragen lassen
- Prämie über das elektronische Antragsformular des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) beantragen und aufs Konto auszahlen lassen.
Weitere Informationen zur Förderung der Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereit. Hotline: 00496196 908-1471